Todesstrafe

Offen gesagt, wenn ich hin und wieder von schlimmen Verbrechensfällen höre, fällt es mir nur schwer, Wut- und Hassgefühle zu unterdrücken. Besonders wenn ich mir vorstelle, jemand aus meiner Familie würde so einem schlimmen Verbrechen zum Opfer fallen. Kommen dann auch noch Situationen hinzu, wo die Opfer oder die Angehörigen vom Täter / den Tätern im Gerichtssaal verhöhnt werden, ist der Nullpunkt an den Glauben an das Gute im Menschen - für mich jedenfalls - erreicht.

Es wird ja immer gern behauptet, dass in jedem Menschen etwas Gutes steckt. Bloß wenn das Schlechte in einem Menschen überwiegt, ist das letzten Endes doch nur ein frommer Spruch. Man sollte sich mit der Tatsache abfinden, dass es bösartige Menschen gibt.

Zur Todesstrafe: Ja, im Grunde bin ich dafür. Es müsste aber zu 100 Prozent bewiesen sein. Bei so manchen Hinrichtungen, auch Racheaktionen, sind nämlich schon viele Unschuldige ums Leben gekommen.

Ich denke mal, dass man nicht nachempfinden kann, wie das als Angehöriger eines Mordopfers sein muss. Man kann es höchstens erahnen. Entscheidend ist auch, wie ein Mord durchgeführt wurde. Schnell oder qualvoll. Geschah ein Mord aus niederen Beweggründen, im Affekt oder in Notwehr.
 
Ja, im Grunde bin ich dafür. Es müsste aber zu 100 Prozent bewiesen sein. Bei so manchen Hinrichtungen, auch Racheaktionen, sind nämlich schon viele Unschuldige ums Leben gekommen.

Es werden immer Fehler passieren. Mir ist lieber, wenn einige Straftäter lebenslang eingesperrt und versorgt werden, als auch nur einen Unschuldigen zu ermorden.
Abgesehen davon gibt natürlich noch andere Gründe, die gegen die Todesstrafe sprechen.
 
Passend dazu hat Amnesty International gerade einen Bericht erstellt: Im Jahr 2016 wurden so viele Menschen exekutiert, wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Es wird vermutet, dass China dabei den Löwenanteil an Todesurteilen und Hinrichtungen trägt und insgesamt mehr Exekutionen durchführt als alle anderen Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, zusammen.

http://www.spiegel.de/panorama/just...hinrichtungen-und-todesurteile-a-1085657.html
 
Passend dazu hat Amnesty International gerade einen Bericht erstellt: Im Jahr 2016 wurden so viele Menschen exekutiert, wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Es wird vermutet, dass China dabei den Löwenanteil an Todesurteilen und Hinrichtungen trägt und insgesamt mehr Exekutionen durchführt als alle anderen Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, zusammen.

http://www.spiegel.de/panorama/just...hinrichtungen-und-todesurteile-a-1085657.html

Jedes einzelne Todesurteil ist falsch. Hoffentlich werden in Zukunft mehr Länder die Todesstrafe abschaffen.
 
Seid ihr eigentlich nicht nur absolut gegen die Todesstrafe oder auch gegen gezielte Tötungen von Terroristen o.Ä.. Und wenn nein, was ist der Unterschied?
 
Kommt darauf an. Mir wäre es lieber Osama Bin Laden wäre nicht getötet, sondern gefangengenommen worden. Der Unterschied zwischen Straftätern und Terroristen ist allerdings, dass letztere oftmals Teil militanter Gruppierungen sind und ihre Beziehung zum Staat kriegsähnlich ist, womit entsprechend Militär und nicht mehr Polizei gefragt ist. Wenn man allerdings die Möglichkeit sieht und hat, sollte auch da eine Gefangennahme und ein Prozess erfolgen, an dessen Ende keine Todesstrafe steht.
 
Seid ihr eigentlich nicht nur absolut gegen die Todesstrafe oder auch gegen gezielte Tötungen von Terroristen o.Ä.. Und wenn nein, was ist der Unterschied?

Lassen wir mal außer acht, dass diese ,,gezielten Tötumgen´´ überwiegend Unbeteiligte treffen, dann ergeben sich weitere Probleme.
Betrachtet man die Ziele als Kriminelle, dann werden dort einfach Urteile ohne Prozess gefällt. Halte ich für falsch, zumal viele getötet werden mit der Begründung, dass sie gefährlich sein und Anschläge verüben könnten. Auf Verdacht bestrafen geht gar nicht.
Jetzt kann man die Ziele auch als Kriegskombattanten betrachten. Das hätte zur Konsequenz, dass entsprechende Leute bei einer Festnahme als Kriegsgefange behandelt werden müsst. Da Terrororganisation, aber nicht als Kriegsgegner anerkannt sind, fällt die Sicht weg.
Man muss wohl sagen, dass es sich rechtlich um eine Grauzone handelt, wobei ein bewaffneter Einsatz in einem anderen Land schnell völkerrechtswidrig ist.

Ich halte nichts von diesen Einsätzen, weil sie langfristig nicht helfen das Ziel zu erreichen. Eher im Gegenteil, wenn man sich die letzten 15 Jahren anschaut.
Außerdem ist die Tötung ethisch nicht vertretbar.
 
Seid ihr eigentlich nicht nur absolut gegen die Todesstrafe oder auch gegen gezielte Tötungen von Terroristen o.Ä.. Und wenn nein, was ist der Unterschied?

Äpfel und Birnen.

Selbstverteidigung bzw. Verteidigung von Rechtsgütern von Dritten seitens einer Exekutive auf der einen Seite und Rechtsprechung durch die Judikative auf der anderen Seite sind in ihren gesellschaftlichen Wesen, ihren ethischen Bedeutungen und den jeweiligen Rechtsfolgen weder vergleichbar, noch austauschbar.

Also:
Todesstrafe: nein.
Tod eines Aggressors als Folge der Abwehr einer ganz konkreten und unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben von einem selbst oder Dritten: ja.
 
Geschah ein Mord aus niederen Beweggründen, im Affekt oder in Notwehr.

Einen Mord in Notwehr gibt es so eigentlich nicht (tatbestandsmäßig kann das zwar sein, aber die Straftat wäre ja gerechtfertigt) und eine Tötung im Affekt ist in der Regel wohl auch kein Mord, da die meisten einige Mordmerkmale eine Affekthandlung schlichtweg ausschließen.

Jedes einzelne Todesurteil ist falsch.

Ich begebe mich hier vermutlich auf ein argumentatorisches Minenfeld, wo ich ja selber vehementer Gegner der Todesstrafe bin, aber ich glaube, es gibt, wenn auch nicht unbedingt "richtige", so jedoch vertretbare Todesurteile - solche nämlich, die sich gegen Straftäter richten, die man im allgemeinen Sprachgebrauch als Serienmörder bezeichnet. Dort, wo der Sexualtrieb eines Menschen bspw. mit der Ausübung von Gewalt verbunden ist, gibt es schlichtweg keine Möglichkeit der Resozialisierung.

Das hätte zur Konsequenz, dass entsprechende Leute bei einer Festnahme als Kriegsgefange behandelt werden müsst. Da Terrororganisation, aber nicht als Kriegsgegner anerkannt sind, fällt die Sicht weg.
Man muss wohl sagen, dass es sich rechtlich um eine Grauzone handelt, wobei ein bewaffneter Einsatz in einem anderen Land schnell völkerrechtswidrig ist.

Im angelsächsischen Raum und Israel behilft man sich hierbei mit der Einstufung als "unlawful combatant" respektive "illegal combatant" und auch die Formel "war on terror(ism)" wurde ja ganz bewusst gewählt. Das Völkerrecht im Allgemeinen und das Kriegsvölkerrecht im Speziellen, hängt hier einfach den aktuellen Begebenheiten hinterher und ich glaube auch nicht, dass sich das kurz- oder mittelfristig ändern wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass Selbstverteidigung etwas Anderes ist, sehe ich ja auch. Es ging mir aber nicht um Gefahr im Verzug, sondern um das Nachträgliche.

Konkreter:
Der Terrorist ist bekannt, der Anschlag seit einiger Zeit Geschichte. Es herrscht keine unmittelbare Gefahr. Die Todesstrafe ist im Straffrecht (USA z.B.) Sollte er gefasst werden, wird er wegen der Zahl der Opfer sicher die Todesstrafe erhalten. Wo ist der Unterschied ob man ihn verhaftet oder (ohne Kollateralschäden) gezielt tötet.

Dass bei letzterem kein ordentlicher Prozess gemacht werden kann, wurde gesagt. Sonst noch etwas?
 
Entscheidend ist auch, wie ein Mord durchgeführt wurde. Schnell oder qualvoll. Geschah ein Mord aus niederen Beweggründen, im Affekt oder in Notwehr.
Einen Mord in Notwehr gibt es nicht und eine Tötung im Affekt ist in der Regel auch kein Mord, da die meisten Mordmerkmale eine Affekthandlung schlichtweg ausschließen.

Laut Strafgesetzbuch § 211 - Absatz 2 ist es eigentlich gut möglich, einen Mord im Affekt zu begehen.
 
Laut Strafgesetzbuch § 211 - Absatz 2 ist es eigentlich gut möglich, einen Mord im Affekt zu begehen.

Möglich, ja. Natürlich. Was man aber klassischerweise als Affekt bezeichnet, also wohl vor allem eine Kurzschlusshandlung (konstruiertes Beispiel: A sagt B, dass er B mit C betrügt, B nimmt daraufhin sofort ein herumliegendes Messer und ersticht A), ist nur unter sehr bestimmten Voraussetzung ein Mord (z.B die Tötung mit einer Handgranate, weil gemeingefährlich).
 
Wo ist der Unterschied ob man ihn verhaftet oder (ohne Kollateralschäden) gezielt tötet.

Naja, letzteres Verhalten stellt die Attentäter am Ende ethisch auf eine Stufe mit den Terroristen. Was soll die Losung "Auf euch wird jetzt Jagd gemacht!" schon anderes sein, als Terrorismus gegen Terroristen? Wenn man auf jegliches Recht pfeift und einfach nur schneller als der Gegner tötet, dann löst sich schlussendlich jegliche Vernunft und jede rationale Absicht in einer Spirale der Gewalt auf.
 
Möglich, ja. Natürlich. Was man aber klassischerweise als Affekt bezeichnet, also wohl vor allem eine Kurzschlusshandlung (konstruiertes Beispiel: A sagt B, dass er B mit C betrügt, B nimmt daraufhin sofort ein herumliegendes Messer und ersticht A), ist nur unter sehr bestimmten Voraussetzung ein Mord (z.B die Tötung mit einer Handgranate, weil gemeingefährlich).

Anderes Beispiel: A bricht bei B ein und B wird wach. A merkt es und erschiesst B in einer Kurzschlusshandlung. In Deutschland wäre das ein Mord, weil A mit der Tötung ein andere Straftat (den Einbruch) verdeckt bzw. ermöglicht.
 
Wieso steht der ethisch auf einer Stufe mit dem Terroristen?

Weil es sein Job, seine Motivation und seine Absicht ist, sein Ziel umzubringen und nicht, dieses zu verhaften und der Strafverfolgung zuzuführen.

Gilt das für einen Henker auch?

Ja. Der führt zwar eine legale Exekution durch, aber trotzdem ist er nur ein entmenschlichtes Werkzeug der Rache und Abschreckung eines Staates.
 
Seid ihr eigentlich nicht nur absolut gegen die Todesstrafe oder auch gegen gezielte Tötungen von Terroristen o.Ä.. Und wenn nein, was ist der Unterschied?
Ich persönlich mag das Drohnennprogramm aus diesem Grund schon nicht. Damit wird das gesamte Rechtssystem inklusive Habeas Corpus an sich aufgehoben. Selbiges gilt für das Gefängnislager auf Guantanamo Bay.
 
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