Todesstrafe

Wer einen anderen Menschen aus niederen Beweggründen das leben nimmt, der sollte dafür auch mit seinem Leben bezahlen.(meine Meinung).

Aha dann soll man sich also auf das gleiche Niveau begeben wie der Mörder?

Außerdem denke ich die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen würde so manchen abschrecken ein Gewaltverbrechen zu begehen.:thumbsup:

Das denke ich nicht. Das ein Verbrecher vor seiner Tat die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen abwägt ist eher ungewöhnlich. Noch mehr bei Gewaltverbrechen.


Um mal einen anderen Aspekt aufzuwerfen. Nehmen wir mal wir entscheiden uns für die Todesstrafe wo zieht ihr die möglichst objektive Grenze, die eine unumkehrbare Entscheidung zur Folge hat. Reicht ,,nur ein´´ Mord oder sollte der Täter mehr Menschen umgebracht haben. Was ist mit fehlgeschlagenen, aber durchgeführten Morden?
Was ist wenn eine Person jahrelang misshandelt worden ist und ihren/seinem Peiniger dann umbringt? Klar gehört die Person trotz der Umstände hoch bestraft, aber die Todesstrafe?
Ich könnte die Liste noch lange weiterführen, aber ich denke es ist klar was gemeint ist.
 
Rache, Abschreckung "Mörder haben es verdient und ihr eigenes Leben verwirkt." Wenn man auf dieser emotionalen Ebene daran geht, kann man es von der anderen Seite auch so sehen.
Man stelle sich nur mal vor ein naher Verwandter oder Freund wird wegen Mordes hingerichtet und es stellt sich im Nachhinein raus, er war es nicht..

Natürlich habe ich mir manchmal auch gedacht, die Todesstrafe wäre bei dem ein oder Anderen das einzig 'richtige' aber keine tausend hingerichtetn Mörder machen auch nur einen Unschuldigen wieder wett.
 
Lebenslange Haft in Deutschland? Das ich nicht Lache. Der Mist dauert höchstens 15 Jahre, meistens sind die eh nach 6-8 Jahren wegen guter führung raus. In anderen Ländern heisst Lebenslänglich 99 oder 150 Jahre, ohne Aussicht auf bewährung.

eine unumkehrbare Entscheidung zur Folge hat. Reicht ,,nur ein´´ Mord oder sollte der Täter mehr Menschen umgebracht haben. Was ist mit fehlgeschlagenen, aber durchgeführten Morden?
Kurze Frage. Was meinst du mit fehlgeschlagenen, aber durchgeführten Morden? wurde die Person oder Personen nun ermordet oder ist der Mord fehlgeschlagen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aha dann soll man sich also auf das gleiche Niveau begeben wie der Mörder?
Das ist nicht das gleiche Niveau. Der Verbrecher, in dem fall der Mörder tötet in dem er einen Mord Plant, und Ausführt. Das ist Vorsetzlicher Mord.
Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt das er mit vollem Vorsatz und aus niederen Beweggründen gehandelt hat, dann kann die Todesstrafe verhängt werden.
 
:thup:
Wer einen anderen Menschen aus niederen Beweggründen das leben nimmt, der sollte dafür auch mit seinem Leben bezahlen.(meine Meinung).
Außerdem denke ich die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen würde so manchen abschrecken ein Gewaltverbrechen zu begehen.:thumbsup:

So ist es! Man schaue sich nur mal die geringe Anzahl an Gewaltverbrechen in den USA und die wunderschönen Verhältnisse in China und Saudi-Arabien an. Das spricht für sich. Und über die paar Menschen, die vielleicht mal zu Unrecht zu Tode verurteilt werden, kann man ja auch ohne weiteres hinwegsehen.
 
Wer einen anderen Menschen aus niederen Beweggründen das leben nimmt, der sollte dafür auch mit seinem Leben bezahlen.(meine Meinung).

:facep:

Da können wir ja richtig froh sein, dass Deutschland noch vor Fertigstellung der Atombombe von den Alliierten zu Klump geschossen wurde. Sonst wäre aus Deutschland deiner Logik zufolge nämlich ein ziemlich großer Parkplatz geworden. Verdient hätte es dieses Land nämlich, welches als erstes den Massenmord industrialisierte und eine ungeheuerliche Wertschöpfungskette in alle Bereiche der Gesellschaft aus dem Leid und der Vernichtung "lebensunwerten Lebens" gezogen hat.
 
Das ist nicht das gleiche Niveau. Der Verbrecher, in dem fall der Mörder tötet in dem er einen Mord Plant, und Ausführt. Das ist Vorsetzlicher Mord.
Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt das er mit vollem Vorsatz und aus niederen Beweggründen gehandelt hat, dann kann die Todesstrafe verhängt werden.

Jemand der staatlich angestellt wird jemanden zu töten, plant bzw. folgt der Planung anderer und führt eine Tat aus, die zum Tode eines Menschen führt. Mit der Todesstrafe schafft man auch immer Mörder und Anstifter, unter Umständen sogar eine ganze Industrie des Tötens. Ist das das gleiche Niveau? Nein, es ist wesentlich schlimmer. Der Täter ist nur eine Einzelperson, die Justiz dagegen ein staatliches Organ, bestehend aus Zehntausenden. Die Todesstrafe würde dieses Organ pervertieren und dafür Sorgen, dass viele ihm dienende auf direkte oder indirekte Weise Menschenleben auslöschen.
 
Die Todesstrafe funktioniert weder als effektive Abschreckung noch als "Schutzmaßnahme" und daher halte ich sie nicht für sinnvoll. Es gibt genügend andere Mittel, um Verbrecher zu bestrafen und wenn möglich zu resozialisieren. Bei schweren Straftaten und schlechter Sozialprognose ist die dann wirklich lebenslange Haft angebracht, denke ich, und im Gegensatz zur Todesstrafe kann man da Fehlurteile wenigstens noch korrigieren. Durch die Haft wird die Gesellschaft ausreichend geschützt.

Resozialisierung ist prinzipiell ein sehr guter Gedanke, sollte aber meiner Ansicht nach stärker an bestimmte Kriterien gebunden werden. Dazu zählen a) das Geständnis und die Zusammenarbeit mit den Behören b) die ehrlich empfundene Reue und Entschuldigung gegenüber den Opfern c) die Bereitschaft, Therapien und Wiedereingliederungsmaßnahmen engagiert mitzumachen d) das Verhalten im Gefängnis selbst e) eine günstige Sozialprognose und f) die Art und Schwere der Tat. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, spricht nichts gegen eine gewisse Milde. Wenn aber nicht, sollte man verstärkt das maximale Strafmaß ausreizen und z. B. das Instrument der Sicherungsverwahrung nutzen.

In einigen Gefängnissen werden für die Häftlinge ja Arbeiten angeboten (z. B. in der Schreinerei) und sie werden dafür bezahlt. Hier könnte man überlegen, ob dieser Lohn nicht vollständig den Opfern zugute kommen sollte, damit dem Täter auch noch zusätzlich die Konsequenzen der Tat aufgezeigt werden.

Was ebenfalls besser werden muss ist der zeitliche Abstand zwischen Tat und Verurteilung und Strafe, der liegt gerade bei Ersttätern oft soweit auseinander, dass psychologisch die Verknüpfung "Tat = Konsequenz" nicht mehr stattfindet. Das sollte man verbessern.

Studien haben gezeigt, dass nicht allein die Härte der Strafe abschreckend wirkt, sondern die Tatsache, dass man immer erwischt und bestraft wird. Das heißt, auch die Ermittlungsbehörden müssen gestärkt werden und es muss versucht werden, wirklich jeden Täter dingfest zu machen und die Dunkelziffer zu senken.

Terrorbekämpfung ist wieder ein etwas anderes Themenfeld. Dort lassen sich die Täter in der Regel nicht einfach ohne größeren Widerstand von der Polizei verhaften und vor Gericht stellen, weshalb man die Tötung von Terroristen z. B. im Rahmen von militärischen Operationen nicht ganz damit vergleichen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ebenfalls besser werden muss ist der zeitliche Abstand zwischen Tat und Verurteilung und Strafe, der liegt gerade bei Ersttätern oft soweit auseinander, dass psychologisch die Verknüpfung "Tat = Konsequenz" nicht mehr stattfindet. Das sollte man abstellen.

Wie soll das denn gehen? Mord verjährt schließlich nicht. Umgekehrt stellt ein Gericht die Unschuld bzw. Schuld fest und verkündet nicht nur lediglich das Strafmaß, um möglichst schnell ein "Ergebnis" zu produzieren. Ansonsten kann man sich einen Gerichtsprozess wie bei den NSU-Morden auch gleich schenken, weiß doch eh schon jeder, dass die Leute auf der Anklagebank schuldig wie die Sünde sind.
 
Wie soll das denn gehen? Mord verjährt schließlich nicht. Umgekehrt stellt ein Gericht die Unschuld bzw. Schuld fest und verkündet nicht nur lediglich das Strafmaß, um möglichst schnell ein "Ergebnis" zu produzieren. Ansonsten kann man sich einen Gerichtsprozess wie bei den NSU-Morden auch gleich schenken, weiß doch eh schon jeder, dass die Leute auf der Anklagebank schuldig wie die Sünde sind.

Das meinte ich nicht, will doch nicht den Prozess abschaffen oder verkürzen. :nope: Es ging mir z. B. um Fälle von jugendlichen Straftätern, bei denen nach dem Urteil teilweise Monate verstreichen, bis sie in Haft müssen oder es lange dauert, bis der Prozess überhaupt beginnt.
 
Es ging mir z. B. um Fälle von jugendlichen Straftätern, bei denen nach dem Urteil teilweise Monate verstreichen, bis sie in Haft müssen oder es lange dauert, bis der Prozess überhaupt beginnt.

Das wird wohl auch seine jeweiligen Gründe haben.

Möglicherweise muss nämlich zunächst mal überhaupt eine Ermittlung stattfinden, ehe man jemanden vor Gericht bringen kann. Ohne saubere Beweisführung seitens der Anklage ist ein Prozess nämlich ein reichlich witzloser Zirkus und dagegen muss diese sich wohl auch einfach entsprechend vorbereiten.

Oder es gibt im Falle des Haftantrittes gegenwärtig einfach keine ausreichenden Kapazitäten in den JVA.

Die verschiedenen Gründe für eine derartige Entschleunigung dürften wohl Legion sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier grundsätzlich unangemessen vorgegangen würde.
 
In einigen Gefängnissen werden für die Häftlinge ja Arbeiten angeboten (z. B. in der Schreinerei) und sie werden dafür bezahlt. Hier könnte man überlegen, ob dieser Lohn nicht vollständig den Opfern zugute kommen sollte, damit dem Täter auch noch zusätzlich die Konsequenzen der Tat aufgezeigt werden.

Die Arbeit ist nicht nur ein Angebot; die Gefangenen sind laut Stravollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet. Unter anderem "verdienen" sie dort auch einen gewissen Betrag (Überbrückungsgeld), um die Zeit nach einer Entlassung finanziell überbrücken zu können, bevor mindestens die Unterstützung der Ämter greifen wird.

Es gibt übrigens (zumindest in NRW) seit 2015 ein neues Strafvollzugsgesetz, in dem der Täter-Opfer-Ausgleich eine höhere Priorität bekommen hat.

Was ebenfalls besser werden muss ist der zeitliche Abstand zwischen Tat und Verurteilung und Strafe, der liegt gerade bei Ersttätern oft soweit auseinander, dass psychologisch die Verknüpfung "Tat = Konsequenz" nicht mehr stattfindet. Das sollte man verbessern.

In besonders harten Fällen greift ja unverzüglich die Untersuchungshaft, die weit einschränkender ist als die Strafhaft.
 
Lebenslange Haft in Deutschland? Das ich nicht Lache. Der Mist dauert höchstens 15 Jahre, meistens sind die eh nach 6-8 Jahren wegen guter führung raus. In anderen Ländern heisst Lebenslänglich 99 oder 150 Jahre, ohne Aussicht auf bewährung.

Du sprichst bei den "höchstens 15 Jahren" von einer zeitigen Freiheitsstrafe, nicht aber von einer lebenslangen Freiheitsstrafe.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe


(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.


Die lebenslange Freiheitsstrafe bzw. Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit ist etwas anderes. Dort sind 15 Jahre nämlich Minimum.
§ 54 Bildung der Gesamtstrafe

(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.(...)

 
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