Das wird wohl auch seine jeweiligen Gründe haben.
Möglicherweise muss nämlich zunächst mal überhaupt eine Ermittlung stattfinden, ehe man jemanden vor Gericht bringen kann. Ohne saubere Beweisführung seitens der Anklage ist ein Prozess nämlich ein reichlich witzloser Zirkus und dagegen muss diese sich wohl auch einfach entsprechend vorbereiten.
Oder es gibt im Falle des Haftantrittes gegenwärtig einfach keine ausreichenden Kapazitäten in den JVA.
Die verschiedenen Gründe für eine derartige Entschleunigung dürften wohl Legion sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier grundsätzlich unangemessen vorgegangen würde.
Ich wollte auch nicht implizieren, dass das zwingend unangemessen sein muss. Entschuldigung, falls das so rüber kam, aber so ist es nicht gemeint. Selbstverständlich soll genügend Zeit für eine ordentliche Ermittlung und Vorbereitung und Durchführung des Prozesses möglich sein und wenn keine Verbringung in die Haftanstalt möglich ist, dann ist sie das nicht.
Aber, und darauf möchte ich hinaus: Es sollte nicht an Personalmangel, Überforderung der Behörden oder unzureichenden Mitteln liegen, dass es länger dauert, sondern an den von dir genannten Elementen eines rechtsstaatlichen Vorgehens.
Die Arbeit ist nicht nur ein Angebot; die Gefangenen sind laut Stravollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet. Unter anderem "verdienen" sie dort auch einen gewissen Betrag (Überbrückungsgeld), um die Zeit nach einer Entlassung finanziell überbrücken zu können, bevor mindestens die Unterstützung der Ämter greifen wird.
Es gibt übrigens (zumindest in NRW) seit 2015 ein neues Strafvollzugsgesetz, in dem der Täter-Opfer-Ausgleich eine höhere Priorität bekommen hat.
Danke für die Information, ich wusste nicht, dass es sich dabei um eine konkrete Verpflichtung handelt. Dass der Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt wird, finde ich gut. Ich ging davon aus, dass die Unterstützung durch die Ämter gleich nach der Entlassung greift, da dem offenbar nicht so ist, wäre eine vollständige Weiterleitung des Lohns an die Opfer wohl etwas zu viel.
In besonders harten Fällen greift ja unverzüglich die Untersuchungshaft, die weit einschränkender ist als die Strafhaft.
Ja, in besonders schweren Fällen. Ich denke aber, es wäre allgemein gut, wenn den Tätern früh die Konsequenzen aufgezeigt werden, auch bei kleineren Vergehen (damit meine ich nicht, dass man sie in Untersuchungshaft stecken muss, sondern eben eine nicht unnötig lange Zeit bis zum Antritt der Strafe).
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