Todesstrafe

Das wird wohl auch seine jeweiligen Gründe haben.

Möglicherweise muss nämlich zunächst mal überhaupt eine Ermittlung stattfinden, ehe man jemanden vor Gericht bringen kann. Ohne saubere Beweisführung seitens der Anklage ist ein Prozess nämlich ein reichlich witzloser Zirkus und dagegen muss diese sich wohl auch einfach entsprechend vorbereiten.

Oder es gibt im Falle des Haftantrittes gegenwärtig einfach keine ausreichenden Kapazitäten in den JVA.

Die verschiedenen Gründe für eine derartige Entschleunigung dürften wohl Legion sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier grundsätzlich unangemessen vorgegangen würde.

Ich wollte auch nicht implizieren, dass das zwingend unangemessen sein muss. Entschuldigung, falls das so rüber kam, aber so ist es nicht gemeint. Selbstverständlich soll genügend Zeit für eine ordentliche Ermittlung und Vorbereitung und Durchführung des Prozesses möglich sein und wenn keine Verbringung in die Haftanstalt möglich ist, dann ist sie das nicht.

Aber, und darauf möchte ich hinaus: Es sollte nicht an Personalmangel, Überforderung der Behörden oder unzureichenden Mitteln liegen, dass es länger dauert, sondern an den von dir genannten Elementen eines rechtsstaatlichen Vorgehens. ;)

Die Arbeit ist nicht nur ein Angebot; die Gefangenen sind laut Stravollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet. Unter anderem "verdienen" sie dort auch einen gewissen Betrag (Überbrückungsgeld), um die Zeit nach einer Entlassung finanziell überbrücken zu können, bevor mindestens die Unterstützung der Ämter greifen wird.

Es gibt übrigens (zumindest in NRW) seit 2015 ein neues Strafvollzugsgesetz, in dem der Täter-Opfer-Ausgleich eine höhere Priorität bekommen hat.

Danke für die Information, ich wusste nicht, dass es sich dabei um eine konkrete Verpflichtung handelt. Dass der Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt wird, finde ich gut. Ich ging davon aus, dass die Unterstützung durch die Ämter gleich nach der Entlassung greift, da dem offenbar nicht so ist, wäre eine vollständige Weiterleitung des Lohns an die Opfer wohl etwas zu viel.

In besonders harten Fällen greift ja unverzüglich die Untersuchungshaft, die weit einschränkender ist als die Strafhaft.

Ja, in besonders schweren Fällen. Ich denke aber, es wäre allgemein gut, wenn den Tätern früh die Konsequenzen aufgezeigt werden, auch bei kleineren Vergehen (damit meine ich nicht, dass man sie in Untersuchungshaft stecken muss, sondern eben eine nicht unnötig lange Zeit bis zum Antritt der Strafe).
 
Zuletzt bearbeitet:
In solchen Fällen bin ich ja für wirklich lebenslang, also mit Sicherheitsverwahrung.

Das Problem mit der Sicherheitsverwahrung ist eben, dass diese nur solange fortgesetzt werden darf, wie der Verwahrte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt; ob diese Gefahr weiterhin gegeben ist, muss mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, außerdem muss sich die Sicherungsverwahrung, laut BGH, von der Haft positiv abheben, da der Verwahrte seine eigentliche Strafe zu diesem Zeitpunkt ja bereits verbüßt hat. Aber ja, angesichts des Anspruchs, der unserem Strafrechtssystem zugrunde liegt, ist das der denkbar beste Kompromiss.

Dan modifiziere ich das Beispiel halt: A bricht bei B ein und B wird wach. A merkt es, versteckt sich in der Küche, sieht dort ein Küchenmesser und sticht damit zu.

In dem Fall ist es eigentlich sogar noch eindeutiger. Durch das Verstecken zeigt A, dass er zu einer willentlichen Handlung auch im Angesicht der Gefahr einer Entdeckung in der Lage ist und mit dem Verstecken, findet er sogar erstmal eine alternative Handlung zur vorsätzlichen Tötung. Ich spinn' das Beispiel mal ein wenig um...

A bricht bei B ein. A sieht sich zu diesem Einbruch gezwungen, da C eine Person D in seiner Gewalt hat, die A sehr nahe steht. C droht D zu töten, wenn A nicht innerhalb einer geforderten Zeitspanne mit einem bestimmten Diebesgut bei ihm vorstellig wird. A führt, um das Gebäude betreten zu können, einen Schraubenzieher mit sich. A wird von B entdeckt, A fürchtet von B aufgehalten zu werden und nicht mehr rechtzeitig bei C anzukommen, um D zu "retten" - also sticht A mit dem Schraubenzieher auf B ein. Nach Begehen der Tat, realisiert A was geschehen ist und verständigt die Polizei.

Wer soll das sein ,und meinst du etwa die sogenannte anschließende sicherungsverwahrung?

15 Jahre ist die Mindestzeit, die ein zu lebenslänglicher Haft Verurteilter absitzen muss, bevor geprüft werden darf, ob die restliche Zeit seiner lebenslänglichen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, entfällt diese Frist. Übrigens liegt die Durchschnittszeit die ein verurteilter Mörder in Deutschland in Haft verbringt, bei über 20 Jahren.
 
Danke für die Information, ich wusste nicht, dass es sich dabei um eine konkrete Verpflichtung handelt. Dass der Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt wird, finde ich gut. Ich ging davon aus, dass die Unterstützung durch die Ämter gleich nach der Entlassung greift, da dem offenbar nicht so ist, wäre eine vollständige Weiterleitung des Lohns an die Opfer wohl etwas zu viel.

Ich bin mir gerade nicht sicher, aber ich meine, dem Opfer kann bereits vor der Inhaftierung des Täters von dessen Seite aus Schmerzensgeld zugesprochen werden. Dies sind aber nicht allzu hohe Summen, und werden aufgrund des eingeschränkten Verdienstes eh in Kleckerform gezahlt. Mit einer Inhaftierung läuft meist auch eine hohe Verschuldung (Gerichtskosten, Pfändungen) einher.

Ja, in besonders schweren Fällen. Ich denke aber, es wäre allgemein gut, wenn den Tätern früh die Konsequenzen aufgezeigt werden, auch bei kleineren Vergehen (damit meine ich nicht, dass man sie in Untersuchungshaft stecken muss, sondern eben eine nicht unnötig lange Zeit bis zum Antritt der Strafe).

Meiner Meinung nach muss man endlich mal die Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe) abschaffen. Erstens nehmen die in den Vollzugseinrichtungen ordentlich Platz weg, zweitens kosten die dem Staat mehr Geld als die Höhe des Betrags, die der Gefangene absitzen muss, und drittens sitzen diese Leute zu oft wegen Banalitäten ein (z.B. Schwarzfahren). Da merkt man schon von Anfang an, dass es keine abschreckende Wirkung hat, wenn einer mal für drei Wochen in den Bau muss und jederzeit von seinen Angehörigen oder Freunden vom nächsten Hartz-4 ausgelöst werden kann.
 
und drittens sitzen diese Leute zu oft wegen Banalitäten ein (z.B. Schwarzfahren)

Für eine Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahren müssen aber noch andere Straftaten gegeben sein. Es sei denn die Strafzahlung erfolgt nicht, wobei ich die Freiheitsstrafe dann als gar nicht so falsch sehe. Aber wegen einem solchen Vergehen, auch bei Häufungen glaube ich, allein landet man nicht im Gefängnis, da muss schon noch etwas anderes vorliegen.
 
Für eine Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahren müssen aber noch andere Straftaten gegeben sein. Es sei denn die Strafzahlung erfolgt nicht, wobei ich die Freiheitsstrafe dann als gar nicht so falsch sehe. Aber wegen einem solchen Vergehen, auch bei Häufungen glaube ich, allein landet man nicht im Gefängnis, da muss schon noch etwas anderes vorliegen.

Ich habe schon einige Fälle erlebt, in denen Leute zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Entweder weil das Maß voll war, oder weil der entstandene Schaden einfach zu groß wurde. "Erschleichen von Leistungen in 20 bis 30 Fällen" ist keine Seltenheit, und ich wundere mich, wie lange manche Richter so etwas tolerieren können.
Und du würdest dich wundern, wie viele solcher Leute aufgrund genau dieses Vergehens einfahren ^^ Und vor allem auch Wiederholungstäter sind.
 
Naja, aber wegen nicht gezahler GEZ-Gebühren muss man ja schon mal sitzen. Das ist fast noch lächerlicher. Beim Schwarzfahren erschleicht man sich ja immerhin noch ne Leistung, wenn man gar kein Fernsehen schaut ist ja nichtmal das gegeben.
 
Entweder weil das Maß voll war, oder weil der entstandene Schaden einfach zu groß wurde. "Erschleichen von Leistungen in 20 bis 30 Fällen" ist keine Seltenheit,

Ja, aber wie gesagt, dann ist die Freiheitsstrafe als Konsqeuenz ja eigentlich gar nicht mal so unberechtigt. Das wollte ich damit im Grunde ausdrücken.
 
Ich war gestern zu positiv überdreht vom Rogue-One-Teaser, darum erst heute meine Antwort in diesem ernsthafteren Thema.

Wird schon seinen Grund haben.
Uhm, ja. Vermutlich. Aber was willst du mir damit sagen? Ist mir leider nicht klar, tut mir leid.

Wer soll das sein ,und meinst du etwa die sogenannte anschließende sicherungsverwahrung?
Es handelt sich um Hans-Georg Neumann, der seit 1963 in Berlin inhaftiert ist. Auch Heinrich Pommerenke saß ähnlich lang. Mit der Sicherungsverwahrung hat das nichts zu tun. Wie bereits von @Ian Dice und @Ben erwähnt und hinsichtlich der Rechtslage zutreffend dargelegt, liegt da bei dir offensichtlich eine Fehlinformation vor. Ich vermute, du meinst mit deinen 6-8 Jahren stattdessen Verurteilungen wegen Totschlags, da kommt das nämlich hin. Bei Mord aber definitiv nicht.

Das wäre jetzt aber nicht untypisch, denn ehrlich gesagt ist den meisten Leuten der Unterschied zwischen Mord und Totschlag auch gar nicht wirklich geläufig; die meisten meinen, dass Mord das vorsätzliche Töten eines Menschen ist. Auch Tests in meinem Bekanntenkreis ergeben das immer wieder. Das erschwert natürlich die Diskussion, insbesondere weil ich mir dann nie so ganz sicher bin, ob bei "Todesstrafe für Mörder" jetzt wirklich nur ein Mörder im Sinne von § 211 StGB gemeint ist (was ich ablehne) oder es sich eben auch auf Totschläger erstreckt (was ich vehement ablehne). Das sind Unklarheiten, die in Diskussionen sehr schnell zu fehlender Schärfe im Blick und zu Missverständnissen führen.

Ein anderes Problem ist halt auch, dass "gerechte" Strafen nunmal eher selten in der großen Berichterstattung auftauchen, weil sich für die endlos vielen Normalfälle, die so tagtäglich an deutschen Gericht entschieden werden, nunmal keine Menschen oder Medien groß interessieren. Und selbst bei Tötungsdelikten ist das der Fall, denn wenn man sich mal selbst unvoreingenommen fragt, wie viele Urteile dazu man eigentlich im Jahr mitbekommt, dann sind das wahrscheinlich nicht sehr viele. Denn berichtenswert ist in der Regel ja nur etwas, das Leute nicht für normal halten. Das ist natürlich auch völlig in Ordnung. Nur macht es das teilweise etwas mühselig, weil dadurch eben in den Kopfen der Leuten zum einen ein sehr begrenztes Bild von der realen Praxis entsteht, zum anderen Medien aber auch mal irreführend, gelegentlich sogar juristisch falsch berichten. Und dann landet man halt recht schnell bei "6-8 Jahren für Mörder", was aus diversen Gründen falsch ist und jeder davon rechtfertigt fast einen eigenen Aufsatz zum Thema. :D
 
Und damit google nicht bemüht werden muss, ergänze ich mal @Balmorra


§ 211
Mord


(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212
Totschlag


(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Gut erklärt wird der Unterschied auch noch mal hier.
Kurz zusammengefasst kann man aber sagen, dass der Unterschied zwischen "Mord" und "Totschlag" in den Mordmerkmalen der Tat liegt. Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel, sowie Mordlust (kann man auch noch weiter ausführen) und Absicht des Täters machen einen Mörder aus.

Mord hat also noch mal besondere Voraussetzungen und einen besonderen Grund (Mordmerkmale, Mordlust).


Und dann gibt's noch die fahrlässige Tötung, bei der ein Mord nicht geplant bzw. absichtlich ist

§ 222
Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wenn man sich für die Todesstrafe ausspricht, @Johnny Rep, muss man eigentlich zwangsläufig auch genauer definieren, für was genau die eingesetzt werden soll. Auch für fahrlässige Tötung?
Fährt jemand z.B. in der 30er Zone 50 und überfährt ein Kind, das daraufhin stirbt, ist das das nach dem Recht etwas anderes, als wenn die Person das Kind absichtlich und vorsätzlich ermordet oder totschlägt.

Allgemein aber lässt sich über Recht und Gerechtigkeit wohl streiten, denn das eine muss mit dem anderen längst nichts zu tun haben.
 
Oh Oh na Gott sei dank sind hier nur Leute die andere Meinungen Akzeptieren. Sonst würde sich ja keiner mehr trauen seine meinung hier niederzuschreiben.:whistling::whistling:
PS: Wenn ihr eh alle gegen die Todesstrafe seid dann würde ich diese Thread aber umbenennen.:whistling:
 
Oh Oh na Gott sei dank sind hier nur Leute die andere Meinungen Akzeptieren. Sonst würde sich ja keiner mehr trauen seine meinung hier niederzuschreiben.:whistling::whistling:
PS: Wenn ihr eh alle gegen die Todesstrafe seid dann würde ich diese Thread aber umbenennen.:whistling:

Das ist vor allem ein Diskussionsforum, wo man damit rechnen muss, dass die jeweilige Meinung auch diskutiert wird.
 
Oh Oh na Gott sei dank sind hier nur Leute die andere Meinungen Akzeptieren. Sonst würde sich ja keiner mehr trauen seine meinung hier niederzuschreiben.:whistling::whistling:
PS: Wenn ihr eh alle gegen die Todesstrafe seid dann würde ich diese Thread aber umbenennen.:whistling:

Jeder ist hier eingeladen seine Meinung niederzuschreiben, nur muss man eben auch damit rechnen, dass diese Meinung in Frage gestellt wird oder sieht ein Forum für dich so aus, dass jeder seine Meinung schreibt aber nicht auf andere eingeht? Darüber hinaus muss gar keiner andere Meinungen akzeptieren, das macht ja auch gar keinen Sinn. Würde ich die Meinung, Todesstrafe ist gut und sollte es geben, akzeptieren, wäre das doch absolut kontraproduktiv.
 
Andere und auch ich haben vielfach in den über 50 Seiten dieser Diskussion ihre Meinung ausgedrückt, dass sie ganz pauschal für die Todesstrafe sind, oder zumindest in bestimmten Fällen für gerechtfertig halten. Die Mehrheit ist in der Tat dagegen.

Ich wüsste gerne wo das suggerierte Meinungsdiktat denn sein soll.
 
Oh Oh na Gott sei dank sind hier nur Leute die andere Meinungen Akzeptieren. Sonst würde sich ja keiner mehr trauen seine meinung hier niederzuschreiben.:whistling::whistling:
PS: Wenn ihr eh alle gegen die Todesstrafe seid dann würde ich diese Thread aber umbenennen.:whistling:
"Lebenslänglich sind höchstens 15 Jahre und die meisten kommen nach 6-8 Jahren wieder raus" ist aber keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung, die nicht richtig ist. Ebensowenig wie es eine Meinung wäre, wenn du behauptest, dass Gerhard Schröder gerade Bundeskanzler ist. Nur weil man Fakten richtig stellt, heißt das nicht, dass man Meinungen unterdrückt.
 
@Balmorra Er sitzt ja ein - weil er das Verbrechen begangen hat. Grundlos muss er ja nicht für Jahrzehnte einsitzen. Um Justizirrtum geht es hier ja nicht.

Man liest ja immer wieder von abscheulichen Taten. Wie es der Zufall will, gestern schon wieder... Na ja, ich weiß nicht, für manche Verbrechen gibt es keine Vergebung. (...) Wenn ich mir bei gewissen Verbrechen vorstelle, dass Opfer wäre ein Familienmitglied von mir, wird es mir ganz anders. Nein, da könnte mich auch kein noch so sentimentales Mutter-Teresa-Gequatsche von umstimmen.
 
Wieso sollte dich auch sentimentales Mutter-Teresa-Gequatsche (die Frau war übrigens ein ziemlicher Teufel) davon umstimmen, dass ein zu Schaden gekommenes Familienmitglied es dir nicht ganz anders werden lassen würde?
 
Oh Oh na Gott sei dank sind hier nur Leute die andere Meinungen Akzeptieren. Sonst würde sich ja keiner mehr trauen seine meinung hier niederzuschreiben.:whistling::whistling:
PS: Wenn ihr eh alle gegen die Todesstrafe seid dann würde ich diese Thread aber umbenennen.:whistling:
Vielleicht sollte man seine Meinung auch argumentativ und Stichhaltig begründen können, statt nur mit Behauptungen und Phrasen anzukommen.
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