Todesstrafe

Es ist halt da. Man hat sich dran zu halten (sofern man keine juristischen Konsequenzen tragen will). Aber wenn jemand bei seiner Verteidigung des GG impliziert, eine andere Person sei verrückt oder ähnliches, wenn sie dieses oder jenes etwas anders sieht, hat das für mich stets einen faden Beigeschmack.

Und ich empfinde es halt als faden Beigeschmack eines Star Wars Forums (Zielgruppe 12 bis 99+ Jahre), wenn da allen ernstes erzählt wird, wie gut doch die Idee sei, andere Leute unter diesen und welchen Umständen abzumurksen.
 
Zu niedrigen beweggründen zählt aber leider auch rache. Ich würde selbstjustiz beschränkt legalisieren wenn ich könnte
Erst schreibst du, dass Rache ein niederer Beweggrund ist und schiebst ein leider hinterher, schreibst aber dann, dass du Selbsustiz beschränkt legalisieren würdest. Wenn das mal kein Widerspruch in sich selbst ist. Ab wann wäre denn Selbstjustiz beschränkt legal? Für mich hört sich das schlicht nach Willkür an.

Ganz distanziert von außen mal erwähnt: ich finde es interessant, wie unterschiedlich intensiv sich die Leute am Grundgesetz klammern.

So ganz distanziert von außen ist das nun nicht mehr.

Ich persönlich bin ja jemand, für den das Grundgesetz nicht das absolute Maximum darstellt, welches man zwingend in jeder Situation auf das Eisernste verteidigen müsste. Es ist halt da.
Was ist dann dein absolutes Maximum?
Interessanterweise wette ich, dass hier fast jeder Zeter und Mordio schreien würde, wenn er sich in seinen eigenen Rechten eingeschränkt fühlt. Will mal sehen wie eisern dann das Gesetz verteidigt wird.

Aber wenn jemand bei seiner Verteidigung des GG impliziert, eine andere Person sei verrückt oder ähnliches, wenn sie dieses oder jenes etwas anders sieht, hat das für mich stets einen faden Beigeschmack. Ich bin grundsätzlich auch ein Verfechter limitierter Demokratie („Alles im Rahmen“), aber in diesem Fall sagt mir das nicht so zu.
An keiner Stelle hat hier jemand impliziert, dass irgendjemand, der das Grundgesetz nicht so wichtig findet, verrückt sei.
Einmal davon abgesehen, was ist denn verrückt? Jemand der "auf absonderliche, auffällige Weise ungewöhnlich, ausgefallen" anders über eine Sache denkt, als die Mehrheit.
Ich hingegen finde als absonderlich, dass auch bei diesem Thema ganz einfach überlegt werden kann, wie willkürlich man denn nun an einem Gesetz festhalten sollte oder nicht. Limitierte Demokratie.
Beschränkt legalisierte Selbstjustiz.
Holla die Waldfee. Da kann sich wohl jede Person das Recht heraus nehmen, das als sehr fragwürdig zu empfinden.
Denn anders denken oder empfinden streht nun mal beiden Seiten zu.
 
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Ich bin der festen Überzeugung das dieses System unserer Zeit eben wie alle Systeme der Geschichte keinen Ewigkeitsschutz hat.
Das hat uns die Geschichte gelehrt. Und eines Tages wird man auch in Westeuropa wieder Verbrecher und Veräter hinrichten.
Ich werde es wohl nicht mehr erleben. Aber die Zeit wird kommen in der man sich umbesinnt.
 
Die Geschichte hat uns auch gelehrt, was mit einer Demokratie passiert, die niemand verteidigt.

Zweifellos richtig.
Aber das Gebahren unserer Demokratie ist alles andere als Verteidigungswert m.E.n.
Und wenn das so weiter geht wird man ihr eines Tages überdrüssig. Und dann kommt auch die Todesstrafe wieder.
Ich werde es wohl nicht mehr erleben, aber ich bin überzeugt davon.
 
Und eines Tages wird man auch in Westeuropa wieder Verbrecher und Veräter hinrichten.
Ich werde es wohl nicht mehr erleben. Aber die Zeit wird kommen in der man sich umbesinnt.

„Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann - tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde.“

Zum Glück wird es nämlich auch die geben, die nicht an etwas teilnehmen werden, was sie als grundlegend falsch betrachten.

Ich für meinen Teil kann nur hoffen, dass sich die Welt in niemals insoweit verändert, als das Verräter und Verbrecher wieder mit dem Tode bestraft werden.

Dann aber wäre folgendes zu zitieren: "Es lebe die Freiheit."
 
Auch wenn es kein westlicher Staat ist,so will Sri Lanka die Todesstrafe nach über 40 Jahren wieder vollstrecken und sucht bereits Henker.
Und auch die Türkei wird sie wohl über kurz oder lang wieder einführen.
Man sieht,auch die Abschaffung oder die Aussetzung ist nicht für immer bzw. muß es nicht sein.
 
Ganz distanziert von außen mal erwähnt: ich finde es interessant, wie unterschiedlich intensiv sich die Leute am Grundgesetz klammern.

Mal davon abgesehen, dass Du mitten drin steckst. Das GG ist die Basis des Staats....auf was soll man sich also sonst gemeinsam in einem Diskussionsforum über das Thema Todesstrafe einigen, wenn nicht auf die Verfassung eines Staats? Die persönliche Überzeugung an die man sich dann halt alternativ klammert, endet nun mal genau an der eigenen Nasenspitze und eine ähnliche Reichweite hat dann auch die Argumentation.
 
Erst schreibst du, dass Rache ein niederer Beweggrund ist und Chips sogar ein leider hinterher, schreibst aber dann, dass du selbst Justiz beschränkt legalisieren würdest. Wenn das mal kein Widerspruch in sich selbst ist. Ab wann wäre denn Selbstjustiz beschränkt legal? Für mich hört sich das schlicht nach Willkür an.
Vorsicht! Rache ist de jure ein niederer Beweggrund. Meiner Meinung nach ist Rache bzw. Selbstjustiz in gewissem maße gerecht und sollte somit vom gesetz gerechtfertigt sein (Das ist leider nicht der fall).
Dabei sollte geschaut werden, dass bei viel zu übertriebener selbstjustiz empfindliche strafen verhängt werden.

Wie gesagt Rache als motiv wird vom richter als etwas schlechtes ausgelegt und überlicherweise erhöht das die strafe. Ich sehe es ethisch gesehen anders: rache als motiv sollte eher strafmildernd sein.
Nunja die gesetze in diesem land stehen aber nunmal fest, demzufolge müssen wir uns auch daran halten bzw die konsequenzen akzeptieren. Es gibt bestimmt fälle wo menschen die selbstjustiz anwenden, die strafrechtlichen konsequenzen billigend in kauf nehmen um ihr gewissen/ihre ehre/ihr ego wieder ins gleichgewicht zu bringen.
Ein Beispiel wäre wenn du von jemandem geschlagen wirst. De jure darfst du, nachdem du nicht weiter attackiert wirst, nicht zurückschlagen. Das darfst du nur um einen angriff zu verhindern. Hat der angreifer bereits von dir abgelassen ist es somit keine notwehr mehr, sondern selbstjustiz.
Und wenn du ihn dann doch schlägst würdest du eine höhere strafe bekommen, als wenn du 100 meter weiter gehst, und jemanden schlägst der mit der ganzen sache nichts zu tun hatte.:crazy
 
@Pu der Bär

Du musst mir rechtlich die Worte nicht erklären, ich hatte deine zusammengefasst.

Was an Selbstjustiz ist gerecht? Und wo ist hierbei die Verhältnismäßigkeit?

Und so einfach lässt sich das nicht herunter brechen, wie du das gerade aufzählst.
Mildernde Umstände wären nur ein Beispiel.
In Betracht gezogen werden müsste auch, wer wie verletzt ist, etc.

Aber mal ganz nebenbei könnte es ja vielleicht auch einen Sinn ergeben, dass Selbstjustiz vielleicht nicht so das Mittel zum Zweck ist.
Unter Umständen würde sie bloß dazu führen, dass Streitereien noch viel heftiger ausgetragen werden und überhaupt gar kein Ende mehr finden.
 
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Hat der angreifer bereits von dir abgelassen ist es somit keine notwehr mehr, sondern selbstjustiz.
Und wenn du ihn dann doch schlägst würdest du eine höhere strafe bekommen, als wenn du 100 meter weiter gehst, und jemanden schlägst der mit der ganzen sache nichts zu tun hatte.:crazy
Mich würde jetzt schon interessieren, wie du darauf kommst. Deine Einschätzung ist weder in der Rechtstheorie noch in der Rechtspraxis real. Selbstverständlich wird im Rahmen der Strafzumessung vom Gericht auch ein negatives Vorverhalten des Opfers bewertet, selbst wenn keine Notwehrsituation mehr vorliegen würde. Das heißt, wenn jemand vorher provoziert wurde, bekommt der bei ansonstem gleichen Sachverhalt (natürlich) eine geringere Strafe als jemand, der vorher nicht provoziert wurde. Das sollte auch eigentlich selbstverständlich sein. Ein willkürliches Angreifen völlig Unbeteiligter, wie im zweiten Teil der Aussage, würde dagegen ohne Weiteres als strafschärfend angesehen werden.

Vorsicht! Rache ist de jure ein niederer Beweggrund.
Kann man so nicht sagen. Rache ist juristisch gesehen ein eher komplexes Thema. Es besteht allerdings in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass Rache nicht zwingend einen niedrigen Beweggrund darstellt, sondern - kurz zusammengefasst - nur, wenn die Rachegedanken selber auf niedrigen Beweggründen basieren. Man kann also sagen, dass es vielmehr immer eine Frage des konkreten Einzelfalls darstellt, ob Rache als Motiv ein niedriger Beweggrund ist oder nicht. Was im Ergebnis vermutlich auch am gerechtesten sein wird, wenn man sich alle denkbaren Racheszenarien mal vor Augen führt.

Wenn du das Thema Recht persönlich anders sehen möchtest oder verschiedene andere moralische Auffassungen zur Bewertung von Rache hast, kannst du das sicherlich machen. Im Endeffekt lebt von anderen Auffassungen ja auch die Fortbildung des Rechts. Aber bitte stelle hier nicht etwas als aktuelle Tatsache dar, das mit dem realen Zustand eher nichts zu tun hat.
 
Ganz distanziert von außen mal erwähnt: ich finde es interessant, wie unterschiedlich intensiv sich die Leute am Grundgesetz klammern. Ich persönlich bin ja jemand, für den das Grundgesetz nicht das absolute Maximum darstellt, welches man zwingend in jeder Situation auf das Eisernste verteidigen müsste.

Doch, und wenn die Welt daran zerbricht und untergeht. Unser Grundgesetz ist es Wert weil wir nach einem fürchterlichen Krieg mit noch fürchterlichen Verbrechen und einer gnadenlosen Diktatur die nur den Starken Wert beigemessen hat, mit diesem Grundgesetz die Schwachen und Wehrlosen schützen. Allein daher gehört es eisern verdeitigt gegen jeden Feind der es zerstören will. Egal ob von Links, Rechts, Religös oder wirtschaftlich motiviert.

Es ist halt da. Man hat sich dran zu halten (sofern man keine juristischen Konsequenzen tragen will). Aber wenn jemand bei seiner Verteidigung des GG impliziert, eine andere Person sei verrückt oder ähnliches, wenn sie dieses oder jenes etwas anders sieht, hat das für mich stets einen faden Beigeschmack. Ich bin grundsätzlich auch ein Verfechter limitierter Demokratie („Alles im Rahmen“), aber in diesem Fall sagt mir das nicht so zu.

Eine limitierte Demokratie? Darf ich mir das dann wie die gelenkte Demokratie von Putin vorstellen oder eher die Art von Demokratie die Erdogan führt?

Sry für das Offtopic.Aber das interessiert mich gerade sehr =)
 
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Es gibt Gründe wieso Selbstjustiz nicht erlaubt ist.
Angenommen man erlaubt den Mord an einem Mörder. Was passiert mit den Angehörigen? Oft hinterlässt so jemand ja auch Frau und Kinder, die ebenso unschuldig sind wie die Angehörigen des 1. Mordopfers. Was passiert mit ihren Rachegefühlen, ist das dann fair dass sich diese nicht an dem Mörder rächen dürfen?
 
Das ist umsetzbar. Blutrache ist Teil des albanischen Kanun zb. Das ist kein Zeichen dafür, dass ein Land nicht liberal wäre. Albanien ist sehr liberal, ich kenne sogar viele schwule und lesbische Albaner, deren Familie akzeptiert das. Es ist auch sehr normal zb seine Cousine zu heiraten. Insgesamt ist der Kanun sehr fortschrittlich wie ich finde. Gibt es in einer Familie kein Familienoberhaupt, so wird eine weibliche Jungfrau schwören, die Rolle des Mannes zu übernehmen und absolut enthaltsam zu leben. In der heutigen Zeit, wo man sieht wie alleinerziehende Mütter, die ein schlechtes Bild vom Vater und somit auch von Männlichkeit an ihre Kinder überliefern, im Westen komplette Generationen ruinieren, sehe ich soetwas als enorm weise an.

Ich zitiere
"Der Kanun, auch das Gesetz der Väter genannt, schreibt einen genauen Ablauf der Blutrache vor: Der Täter darf zum Beispiel nur auf offener Strasse umgebracht werden, nicht in seinem eigenen Haus. Sobald der Rächer den Blutschuldner erblickt, muss er dessen Name laut ausrufen und warten bis sich dieser umdreht. Dann steht ihm genau ein Schuss zur Verfügung. Eine andere Tatwaffe als die Schusswaffe, so zum Beispiel ein Messer, ist nicht zugelassen. Nach der Tötung muss sich der Rächer bei der Familie des Blutschuldners entschuldigen und ist verpflichtet, an der Beerdigung teilzunehmen. Gelingt die Tötung nicht, ist es Clanmitgliedern des Blutschuldners erlaubt, ein Mitglied der Rächerfamilie zu verletzen, jedoch nicht zu töten.
Andernfalls muss sich der Rächer nach seiner Tat baldmöglichst isolieren, um einer erneuten Blutrache der verfeindeten Familie zu entgehen. Er darf sein eigenes Haus auf unbeschränkte Zeit nicht mehr verlassen, da er sonst sofort ermordet werden könnte. Dasselbe gilt für die anderen männlichen Familienmitglieder."
von https://prisma-hsg.ch/articles/kanun-gesetz-der-blutrache/


Schaut euch diesen Mann an, er wird als Held gefeiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Witali_Konstantinowitsch_Kalojew
 
1:55 Das ist das Problem an der Sache. Früher war es gut umsetzbar, mittlerweile ist es ungerecht. Man geht dort aus, dass grundsätzlich alle Familienmitglieder für das beste der Familie handeln und sich auch absprechen.
Was wäre wenn es in Deutschland ein ähnliches Gewohnheitsrecht, an den alten Kanun angelehnt, gäbe? Rein hypothetisch
 
Das ist jetzt kein pauschales Urteil über Albanien oder das albanische Volk, sondern nur über diesen Aspekt ihrer Kultur: Das ist rückständig, barbarisch, unzivilisiert, unmoralisch und mit elementarsten Grundsätzen unserer Gesellschaft nicht vereinbar.
Wenn man sowas in Deutschland einführen würde, rein hypothetisch? Dann würden wir uns damit als ebenso rückständig, barbarisch, unzivilisiert und unmoralisch outen. Aber nur für sehr kurze Zeit, denn es würde augenblicklich vom Verfassungsgericht wieder verboten werden.
 
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