Todesstrafe

Erzähle das mal jemandem, dessen Kind vergewaltigt und ermordet worden ist.
Was definiert den der Begriff "Mensch " ?
Menschlichkeit, Mitgefühl, Empathie.... das sind Eigenschaften eines Menschen.
Es gibt aber Monster , die nur eine menschliche Hülle haben. Diese würde ich nicht mehr als Menschen bezeichnen.
Habe vor kurzem noch auf Netflix eine Doku über Ted Bundy gesehen . Für solche "Menschen" ist der Tod das einzig richtige.

Ich muss das niemandem erzählen, ich habe meine persönliche Meinung dazu gesagt.
Und wenn wir das hier mal rein wörtlich nehmen, zitiere ich was Mensch bedeutet.


Bedeutungen:

[1] Lebewesen; Spezies, der Klasse der Säugetiere angehörend, die sich durch folgende besondere Eigenschaften auszeichnet: aufrechter Gang, Sprache, Erfindertum, Vorausdenken und Nachahmung
Du kannst einen Menschen, der furchtbares tut, nennen wie du magst. Er bleibt dennoch das, was er ist. Ein Mensch.
Was du oder ich für das einzig richtige halten, ist zum Glück nicht das einzig richtige.
 
Erzähle das mal jemandem, dessen Kind vergewaltigt und ermordet worden ist.
Was definiert den der Begriff "Mensch " ?
Menschlichkeit, Mitgefühl, Empathie.... das sind Eigenschaften eines Menschen.
Es gibt aber Monster , die nur eine menschliche Hülle haben. Diese würde ich nicht mehr als Menschen bezeichnen.
Habe vor kurzem noch auf Netflix eine Doku über Ted Bundy gesehen . Für solche "Menschen" ist der Tod das einzig richtige.

Hm, könnte man so sehen.
Man könnte es aber auch so sehen: Wenn man einen Menschen durch die Todesstrafe ermordet ist man nicht mehr weit Weg selbst zu dem "Monster" zu werden das man gerade getötet hat.
Wenn ich also die Wahl hab Mensch zu bleiben oder ein "Monster" zu werden, bleib ich lieber Mensch. Die Todesstrafe ist es nicht Wert sein menschliches Mitgefühl zu opfern.
Kein Manson, kein Bundy, kein Fritz Honka. Mord ist einfach Mord, egal ob er gesetzlich legtimiert ist oder nicht.
Und warum sollten wir so werden wie sie? Wir weil das Gesetzt und damit das Recht auf unserer Seite haben? Gesetz und Recht sind noch lange keine Gerechtigkeit und in meinen Augen einen Menschen durch die Todesstrafe zu töten hat auch nichts mehr Gerechtigkeit zu tun, das ist Rache.
 
Hm, könnte man so sehen.
Man könnte es aber auch so sehen: Wenn man einen Menschen durch die Todesstrafe ermordet ist man nicht mehr weit Weg selbst zu dem "Monster" zu werden das man gerade getötet hat.
Wenn ich also die Wahl hab Mensch zu bleiben oder ein "Monster" zu werden, bleib ich lieber Mensch. Die Todesstrafe ist es nicht Wert sein menschliches Mitgefühl zu opfern.
Kein Manson, kein Bundy, kein Fritz Honka. Mord ist einfach Mord, egal ob er gesetzlich legtimiert ist oder nicht.
Und warum sollten wir so werden wie sie? Wir weil das Gesetzt und damit das Recht auf unserer Seite haben? Gesetz und Recht sind noch lange keine Gerechtigkeit und in meinen Augen einen Menschen durch die Todesstrafe zu töten hat auch nichts mehr Gerechtigkeit zu tun, das ist Rache.
Da magst Du Recht haben. Vielleicht habe ich da zu sehr als Vater gedacht. Rache ist nämlich auch ein Gefühl das zum Mensch sein dazu gehört.
 
Erzähle das mal jemandem, dessen Kind vergewaltigt und ermordet worden ist.

Und dann? Dass das eine furchtbare Erfahrung ist, darüber brauchen wir glaube ich nicht zu reden, aber was würde die Todesstrafe und ihre Durchführung in so einem Fall konkret nützen? Bekommen die Eltern ihr Kind wieder zurück? Werden die Eltern dadurch von ihrem Schmerz geheilt? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Dann halt Rachsucht. Das ist ein Verlangen. ;-)

Ja, und zwar ein äußerst negatives und kontraproduktives, welches zwar, wie du sagst, zum Mensch-Sein dazu gehört, welches der Mensch aber genau aus diesem Grund lernen sollte zu überwinden.
 
Und dann? Dass das eine furchtbare Erfahrung ist, darüber brauchen wir glaube ich nicht zu reden, aber was würde die Todesstrafe und ihre Durchführung in so einem Fall konkret nützen? Bekommen die Eltern ihr Kind wieder zurück? Werden die Eltern dadurch von ihrem Schmerz geheilt? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

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Nein. Der Schmerz bleibt. Ich denke das sieht jeder anders . Wenn ich wüsste das der Mörder meiner Kinder weiter lebt, dass er im Knast noch ein Leben hat, mich würde es verrückt machen.
 
Dann aber halt nicht unter dem GG. Also wir reden hier davon einen neuen Staat zu gründen. Also ja, wenn die BRD aufhört zu existieren und sich dann ein neuer Staat gründet der die Todesstrafe erlaubt, dann ist die Einführung der Todesstrafe auf deutschem Boden möglich.

Es muss nicht zwingend darauf hinauslaufen. Beispielsweise war in den erwähnten in der Vergangenheit liegenden Debatten die Rede davon dem Artikel 102 GG "Die Todesstrafe ist abgeschafft" einen Zusatz ranzuhängen "Dies gilt nicht für die Verbrechen des Mordes und des Menschenraubes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." (Drucksache 3702) Es muss IN DER THEORIE also kein neuer Staat, keine neue Verfassung her. Dafür braucht es nur die genügende Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat. Und wer die Demokratie kennt, weiß, dass Mehrheiten kommen und gehen ... Ich habe mal einem Beitrag gesehen (ich glaube vom Öffentlich-Rechtlichen), wo es darum ging, dass bei anonymen Umfragen unter Nachwuchs-Juristen es durchaus eine überraschende Zustimmung zur Todesstrafe gibt, die aber abgelegt wird, sobald nicht mehr anonymisiert wird. Also denken offenbar Viele positiver über die Todesstrafe in bestimmten Fälle als sie es offen gegenüber Anderen zugeben wollen.

Ad Thema Christentum vs. Todesstrafe:

Sowohl in der Religion (nicht nur der christlichen) wie in der Rechtsgeschichte (nicht nur der europäischen) wurde bzw. wird eine Unterschied zwischen Mord als Straftatbestand und legaler Tötung (ich entschuldige mich für die Anstößigkeit dieser Umschreibung für unsere heutigen Ohren) durch Strafverfolgung und Kombattanten/Soldaten im Krieg gemacht. Deshalb meint wie gesagt das 5. Gebot korrekterweise: "Du sollst nicht morden". Falls das weitere Fragen, aufkommen, beantworte ich sie gerne. Eins sollte feststehen, Christen machen es sich zu leicht, ist ebenfalls eine vereinfachende Behauptung. Generell gilt, ganz nach Konfession, welche Interpreten der hl. Schrift die größere Autorität haben. Und das sind bei den Altgläubigen (Orthodoxen wie Katholiken) nunmal das kirchliche Lehramt im Einklang mit der Tradition (die Schriften der Kirchenväter), die eigentlich zu allen Fragen, die heute von beliebigen protestantischen Sekten und Denominationen beliebig ausgelegt werden, wie sie lustig sind, sehr ausführlich und für viele, sehr viele Jahrhunderte für die ganze Christenheit bindend ausgelegt haben.

Zum Thema die Abschaffung der Todesstrafe sei eine Lehre aus dem Dritten Reich, habe ich ebenfalls ob des unbefriedigenden Beigeschmacks dieser Phrase Bauchschmerzen: So gut wie alle Mächte, die das Dritte Reich am Ende im bisher größten Krieg der Welt militärisch niederwarfen, praktizierten die Todesstrafe, gerne und häufig und danach hat man auch alle höheren Tiere des 3. Reiches, derer die Alliierten noch Habhaft werden konnte 'natürlich' auch hingerichtet (u.a. - aber nicht nur - unter der Erfindung neuer Strafttatbestände: Der Straftatbestanddes Verbrechens gegen den Frieden war beispielsweise völlig neu). Diese antifaschistische Argumentation kann also offensichtlich sehr wohl auch in einem PRO Todesstrafe münden. So auch in der sich explizit antifaschistisch und als Gegenpol zum Dritten Reich verstehenden DDR, die auch bis 1987 die Todesstrafe kannte.
 
Ich empfinde die Todesstrafe nicht als Sühne. Um Sühnen zu können müsste man bereuen. Bei vielen Tätern hab ich das Gefühl das dies nicht der Fall ist und wenn sie Heulen dann nur weil sie Wissen das sie ihr Leben nun endgültig versaut haben. Mir steht bei einem Kriminellen auch gar nicht die Strafe als Sühne im Hintergrund. Mir gehts primär erstmal darum das dieser Mensch keinem anderen mehr Schaden kann - sollte er im Knast, durch die resozialisierungsprogramme wieder zur empathie gelangen und bereuen um so besser.


Das ist ein Kernaspekt der Diskussion "Pro/Contra Todesstrafe", zu der immer wieder zurückgefunden wird. Es geht um zwei verschiedene Nuancen im Rechtsempfinden. Ich zum Beispiel als Befürworter der Todesstrafe in bestimmten schweren Fällen, sehe anders als Du durchaus den Sinn von Strafe unter anderem im Sühneaspekt. Und nein, ich denke nicht, dass man dafür bereuen muss. Die Gefängnisse sind voll von Leuten, die sich ihre Verbrechen zu recht lügen. Die meisten notorischen Gewaltverbrecher sind hochgradige Soziopathen, mit absolut geringen Heilungschancen. Jedenfalls halte ich den Resozialisierungsaspekt für völlig untergeordnet bei Kapitalverbrechen, die darüber hinaus auch auf eine besonders abscheuliche Art und Weise begangen worden sind.

Das ist eben auch ein Unterschied in der (Rechts-)Philosophie und des Menschenbildes. Ich zu meinen Teil, bin der Überzeugung, dass es todeswürdige Verbrechen gibt und ein gerechter Staat in der Pflicht sei, diese zu ahnden. Ich glaube, dass ein Mensch derart abartige Taten zu begehen im Stande ist, dass er sein Lebensrecht verwirkt hat. Deshalb ist in meinem Geschichtsbuch auch jedes Todesurteil der Nürnberger Prozesse auch völlig gerechtfertigt.
 
Es muss IN DER THEORIE also kein neuer Staat, keine neue Verfassung her.

Es ist belanglos was in Artikel 102 GG dran gehängt wird, wenn es gegen Artikel 1 verstößt. Es dürfen keine Gesetze verabschiedet werden, die den Wesensgehalt der Grundrechte antasten (Artikel 19 GG Absatz 2).

Todesstrafe in Deutschland? Nur mit neuer Verfassung. Mit diesem unserem GG, mit diesen unseren Artikeln und deren Formulierungen ist die Todesstrafe nicht machbar. Da kann fürs Volk auch noch so theatralisch im Bundestag debattiert werden, das BVG wird dann...naja, richten halt.
 
Es ist belanglos was in Artikel 102 GG dran gehängt wird, wenn es gegen Artikel 1 verstößt. Es dürfen keine Gesetze verabschiedet werden, die den Wesensgehalt der Grundrechte antasten (Artikel 19 GG Absatz 2).
Ich bin ja auch gegen die Todesstrafe, aber schließt Artikel 1 des GG den wirklich die Todesstrafe kategorisch aus? Bin mir da jetzt nicht so sicher. Der Krux kommt doch eher daher das in Artikel 1 besagt das die Menschenrechte zu achten sind, und man dann eher auf die Menschenrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention schauen muss, und da eben die Todesstrafe generell Verboten wird, selbst in der Kriegsgerichtbarkeit.
So verlangt das 1983 verabschiedete 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Abschaffung der Todesstrafe außerhalb der Kriegsgerichtsbarkeit, durch das 13. Zusatzprotokoll wird die Todesstrafe sodann im Jahr 2002 die Todesstrafe vollständig, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit, abgeschafft.

https://www.menschenrechtskonvention.eu/todesstrafe-9382/

Daher, selbst wenn Deutschland die Todesstrafe wieder einführen würde, als EU Mitgliedstaat währe sie durch die höhere Gerichtsbarkeit so oder so verboten. Deshalb spielt es ja auch keine Rolle das sie in Hessen laut deren Verfassung für Jahrzehnte immer noch erlaubt war. (Oder zumindest darin Stand weil sich niemand die Mühe machen wollte sie offiziell zu entfernen.)
 
Ich bin ja auch gegen die Todesstrafe, aber schließt Artikel 1 des GG den wirklich die Todesstrafe kategorisch aus?

Nach herrschender juristischer Meinung, definitiv. Das wird auch durch höchstrichterliche Entscheidung gestützt.

BGH 5 StR 747/94 schrieb:
bb) Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe - auch abgehen von Art. 102 GG - vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte (vgl. dazu Geck im Bonner Kommentar zum GG - Zweitbearbeitung 1967 - Art. 102 Rdn. 4).

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-747-94.php
 
Aber zieht der Vertrag von Lisabon die Todesstrafe nicht zumindest in Erwägung ?

Eine Frage zum Thema:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2008-3106+0+DOC+XML+V0//DE
Könnte die Kommission bitte die Verwirrung darüber ausräumen, ob die Todesstrafe in den Vertrag von Lissabon aufgenommen wurde oder nicht?

Professor Schachtschneider von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Nürnberg wurde in der jüngsten Ausgabe der Executive Intelligence Review mit den Worten zitiert, mit dem Vertrag von Lissabon werde die Todesstrafe wieder eingeführt.

War sich die italienische Regierung, die auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe durch die Vereinten Nationen hinarbeitet, bei der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon dieser Tatsache bewusst? Meint die Kommission nicht auch, dass das italienische Parlament, je nach Antwort auf diese Frage, eine noch größere Skepsis gegenüber dem Vertrag von Lissabon an den Tag legen könnte als bisher?

Ist die Kommission sich der Verwirrung darüber bewusst. dass die Wiedereinführung der Todesstrafe auf der Tatsache beruht, dass Verweise darauf in Fußnoten zu Fußnoten enthalten sind, in deren letzter es heißt, die Todesstrafe sei „im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr“ zulässig?

Würde die Kommission angesichts dieser merkwürdigen, geradezu heimlichen Behandlung der Todesstrafe bitte die Begriffe „Aufstände und Aufruhr“ definieren? Wer entscheidet darüber? Würden Streiks, Proteste auf der Straße oder auch Abstimmungen in nationalen Parlamenten gegen einen Verbleib in der EU unter den Begriff „Aufruhr“ fallen?

Hat die Kommission letztendlich doch Angst vor ihrem eigenen Vorgehen bekommen?

Wenn nicht, warum schleicht sich dann die Todesstrafe auf so seltsame Weise unter der Hand in den Vertrag von Lissabon ein, dass Wissenschaftler viele Wochen brauchten, dies zu entdecken?

Und die Antwort darauf:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2008-3106&language=DE
Der Kommission ist nicht klar, auf welches Dokument der Herr Abgeordnete Bezug nimmt. Vielleicht sind die „Erläuterungen zur Charta der Grundrechte“(1) gemeint, die dieser als Anhang beigefügt sind. Diese Erläuterungen wurden ursprünglich unter der Verantwortung des Präsidiums des Konvents, der die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2000 ausgearbeitet hat, formuliert.

In Bezug auf Artikel 2 der Charta („Recht auf Leben“) wird in den Erläuterungen insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hingewiesen, der wie folgt lautet: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

Ferner ist Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK genannt, der Folgendes besagt: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Weder die Bezugnahmen in den Erläuterungen noch der Artikel 2 der Charta ermöglichen die Wiedereinführung der Todesstrafe.

Es ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Protokoll Nr. 13 zur EMRK die Todesstrafe unter allen Umständen abgeschafft werden soll, auch für Taten, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Das Protokoll wurde am 5. Mai 2002 unterzeichnet und am selben Tag von 40 Staaten ratifiziert. Von den Mitgliedstaaten haben es Spanien, Italien, Lettland und Polen noch nicht ratifiziert.

Im Klartext:
Irgendwelche Anmerkungen zu Anmerkungen in Fußnoten sind keine verbindlichen Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehöre tatsächlich zu der Minderheit in Deutschland, die sich gedanklich mit einer Wiedereinführung der Todesstrafe im Strafgesetzbuch anfreunden kann. Mit der Einschränkung, dass diese nur bei der Überführung eines Mords aus niedrigen Beweggründen zu gelten habe (Beispiel: ein Kinderschänder, der ein Kind umbringt, um seine Spuren zu verwischen und dies vor Gericht bewiesen werden kann). Ich halte das ganz ehrlich für eine gerechte Strafe. Das ist meine persönliche Meinung, die ich juristisch auch für vertretbar und mit einem Rechtsstaat im Einklang halte (So haben ja auch moderne industrialisierte Staaten wie Japan die Todesstrafe). Ich kann aber verstehen, dass diese Meinung umstritten ist.
Zu niedrigen beweggründen zählt aber leider auch rache. Ich würde selbstjustiz beschränkt legalisieren wenn ich könnte
 
Ganz distanziert von außen mal erwähnt: ich finde es interessant, wie unterschiedlich intensiv sich die Leute am Grundgesetz klammern. Ich persönlich bin ja jemand, für den das Grundgesetz nicht das absolute Maximum darstellt, welches man zwingend in jeder Situation auf das Eisernste verteidigen müsste. Es ist halt da. Man hat sich dran zu halten (sofern man keine juristischen Konsequenzen tragen will). Aber wenn jemand bei seiner Verteidigung des GG impliziert, eine andere Person sei verrückt oder ähnliches, wenn sie dieses oder jenes etwas anders sieht, hat das für mich stets einen faden Beigeschmack. Ich bin grundsätzlich auch ein Verfechter limitierter Demokratie („Alles im Rahmen“), aber in diesem Fall sagt mir das nicht so zu.
 
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