Seth Caomhin
Baron von Wolfenstein
Zumindest bei Kinderschänder hätte ich bezüglich einer Kastration keine Gewissensbisse. Befriedigen tut mich das auch in keiner Weise, aber ich sehe das als vorbeugende Maßnahme, denn seine kranken Triebe werden zumindest gedämpft. Ich bin weder für die Todesstrafe, noch speziell dagegen. Aber ich werde nie Verständnis dafür aufbringen, dass man die Würde eines Täters, den selbst die Würde seiner Opfer nicht interessiert haben, so wichtig nimmt. Außerdem ist eine Diskussion mit dir sowieso unnötig, da andere ihre Argumente untermauern müssen, du jedoch nicht. Ich gehe auch von der österreichischen Justiz/Strafvollzug aus. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass eine verurteilte Mörderin, die ihr Opfer abgeschlachtet hat, nach 2/3 Haftzeit entlassen wird und mit neuer Identität ein sorgloses Leben führen kann. Genau sowenig, dass ein verurteilter Mörder, nach dem Ende seiner Strafe den Staat auf Schadensersatz klagen kann, weil er während der Haft nicht zur Wahl gehen konnte.
Was ja auch völlig richtig ist. Er ist und bleibt ein Bürger des Landes und ihm die Möglichkeit zur Wahl zu lassen ist zutiefst undemokratisch. Davon ab kann aber auch ich nicht nachvollziehen, warum die Mörderin frühzeitig entlassen wird, was allen voran daran liegt, dass ich keinerlei Informationen über den Fall habe und auch nicht weiß, was die wissenschaftlichen Arbeiten und Studien zum Thema Resozialisierung darüber aussagen.
Tatsächlich brauche ich aber nicht nur keine Argumente zu untermauern, nein ich brauche noch nicht ein Mal Argumente zu liefern. Der Grund ist einfach der, dass ich nicht behaupte, Mord und Verstümmelung seien Zweckhaft. Wer die Freiheit einschränken will oder aber Einschränkungen in die Freiheit befürwortet, ist auch in der Verantwortung das mit ordentlichen Argumenten zu begründen. Es ist leicht zusagen "Eier ab!" aber einerseits hast du natürlich keine Gewissensbisse, weil du das ja gar nicht selber tun musst, andererseits läuft es wieder darauf hinaus, dass davon sowohl Menschen betroffen sind, die zwar verurteilt sind aber die Taten nicht begangen haben und andererseits natürlich auch Menschen betroffen sind, die niemals Wiederholungstäter geworden wären. Und damit landen wir dann eben doch wieder dabei, dass der Staat niedere Gelüste befriedigen soll, wofür die "vorbeugende Maßnahme" nur noch Deckmäntelchen ist.
Und allen die sich hier "moralisch" so überlegen fühlen, sei nur die Frage gestellt, wie sie reagieren würden, wenn es in ihrem Umfeld etwas so schlimmes wie Mord, Vergewaltigung usw.. passiert.
Keine Ahnung, was soll das auch für eine Relevanz besitzen? Wenn ich mir wünsche, dass die Frau oder der Mann, die/der das möglicherweise getan hat, stirbt, dann bin ich immer noch froh, dass andere die Aufgabe der Aufklärung und Beurteilung übernehmen. Und wenn ich mir es nicht wünsche? Ändert sich auch nichts. Ich finde es eigentlich interessanter, dass die Befürworter von Verstümmelung und Todesstrafe nur allzu gern die Angehörigen bzw. Opfer ignorieren, die ihre Rachegelüste gar nicht teilen.
Was die moralische Überlegenheit angeht, wäre es das doch besser sowas zu lassen, da man das problemlos zurückgeben kann.
Ich glaube dass viele der Meinung sind das Haftsrafen bei Gewaltverbrechen auch in Deutschland oft zu mild sind ( ich auch ). Nicht nur was die Länge betfifft, sondern auch Komfort usw.
Es geht ja auch um ein Stück weit Gerechtigkeit ( nicht um Vergeltung ).
Nur hat es nichts mit Gerechtigkeit zutun, jemanden dreckig zu behandeln, wohin man nämlich schnell kommt, wenn man es anders macht als hier und dann stellt sich ein weiteres Mal die Frage: Was hat die Gesellschaft davon? Wo sind die positiven Auswirkugnen davon, Menschen im Gefängnis schlecht zu behandeln? Gerade im von dir erwähnten Fall, wäre nun der vermeintliche Vergewaltiger noch schlechter behandelt worden und hätte nun nicht nur wenig Geld gehabt, sondern überdies auch noch eine umso schlimmere Zeit im Gefängnis.
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