Heute wurde der Vertrag zwichen dem BKA(Bundeskriminalamt) und Internetanbietern unterzeichnet,welcher es dem BKA erlauben soll, kinderpornoraphische Seiten zu sperren.
Das ist faktisch nicht richtig. Die Seiten werden nicht gesperrt. Es wird lediglich die, vom Menschen leicht lesbare Internetadresse (Domain-Name, z.B.
www.google.de), auf eine Stop-Schild-Seite umgeleitet. Das eigentliche Webangebot ist nach wie vor im Netz vorhanden und
nur dann nicht zu erreichen, wenn man Kunde von einem der fünf großen Provider ist. Wenn man in der Lage ist, sich einen Domain-Name-Server auszusuchen, welcher nicht in Deutschland ist und somit von deutscher "Rechtsprechung" (wovon man bei einem Vertrag ohne gesetzl. Grundlage zwischen Großkonzernen und einem Bundesamt wohl kaum sprechen kann) nicht berührt wird, dann ist dieser Kurs von Frau von der Leyen, der Vertrag zwischen den Providern und dem BKA und dieses ganze Thema an sich mehr als schwachsinnig.
Man stelle sich vor:
Man nehme einem erfahrenem Taxifahrer die Straßenkarte weg und sage ihm, er soll sich doch gefälligst ohne jede Hilfe den Weg nach Hause suchen.
Glaubst du, dass er das schaffen wird?
Ich bin mir da zu 100% sicher.
Die Unterstützer der Kinderpornographie im Internet, hier als "Kritiker" verharmlost, haben natürlich mit entrüstung reagiert.
Dieses Statement spricht für sich selbst. Du bist nicht richtig informiert und springst ohne zu hinterfragen auf die Propaganda der werten Frau Zensursula an.
Fakt ist, dass die heutige "Lösung"
rein gar nichts an der weiterlaufenden und
vollkommen ungebrochenen Verfügbarkeit von kinderpornographischen Angeboten im Netz ändert. Und solange sich daran nichts ändert, ist jede Kritik mehr als berechtigt. Der normale Rechtsweg ist mehr als ausreichend, um strafrechtlich Relevante Internetseiten innerhalb kürzester Zeit von den Servern zu löschen. Aber das wird nicht durchgeführt, sondern hier wird fadenscheiniger, schnell durchzuführender und wahltechnisch günstiger Aktionismus durchgeführt.
Unfaßbar ist für mich die Tatsache, daß der deutsche Staat den Internet-Anbietern
finanzielen Ausgleich garantiert.
Und das dafür, daß den Anbietern durch die Sperrung von kinderpornoraphischen
Seiten finanzielle Nachteile entstehen.
Du missverstehst die Situation.
Dieser finanzielle Ausgleich wurde formuliert, falls kommerzielle Seiten, welche unrechtmäßig geblockt wurden, wegen ihres Verdienstausfalls gegen den zuständigen Provider klagen sollten. Das ist vollkommen gerechtfertigt und hat mit Kinderpornographie nicht das Geringste zu tun.
Fazit:
Die Surfer können sich nach wie vor anschauen, was sie wollen. Dem 08/15-Bürger wird es verboten, nach solchen Inhalten zu suchen (was in meinen Augen die in diesem Kontext arbeitenden Mitarbeiter des BKA zu staatlich legitimierten Verbrechern macht, denn in diesem Land sollen ja alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein).
Die Kinderschänder lachen sich ins Fäustchen, weil sie längst weit über den technischen Sachverstand unserer Familienministerin hinausgewachsen sind und die einzigen Nutznießer dieser Situation werden die großen Film- und Musikkonzerne sein, welche nach dem Schwedener Modell sich die Kinderpornographie zunutze machen, um ihr Urheberrecht durchzuprügeln und Seiten zu verbieten.