Und einer der jenigen, gegen den wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird.
Wir wollen doch erwähnen, daß gegen Jörg Tauss ein wohl massiver Verdacht besteht.
Deshalb könnte es sein, daß wir es hier weniger mit Mut zu tun haben, sondern mit Eigeninteresse.
Der Fall ist sehr seltsam, besonders, daß ausgerechnet ein ausgewiesener Medienexperte mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird, wenn ein solch umstrittenes und höchstwahrscheinlich verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden soll.
Waren die "Darstellerinnen" dieses Machwerkes nicht alle volljährig ?
Schwer zu sagen, da die Filme ja nun doch schon einige Jahre auf dem Buckel haben, außerdem fallen sie eher in die Sparte Soft-Sex-Streifen, sprich die sexuellen Handlungen werden nur simuliert und/oder nicht explizit dargestellt.
Allerdings sind seit der Verschärfung des §184 vergangenen November viele Filme oder Hochglanzheftchen problematisch, die davor mal legal zu erwerben waren, nämlich solche, in denen Personen mitwirken, die zwischen 14 und 18 Jahren alt sind, bzw. zum Zeitpunkt der Aufnahmen waren, sog. "Jugendpornographie". Diese kam früher gar nicht so selten vor, so lag z.B. in Holland das Mindestalter für Nacktmodelle mal bei 16 Jahren und auch Traci Lords hat ihre ersten Hardcore-Streifen in den 80ern gedreht, als sie garantiert noch keine 18 war, und die Teile waren bis zum November 2008 auch bei uns völlig legal zu erwerben.
Bei dieser Änderung des §184 wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche den Begriff "Kind" auf alle Personen unter 18(!) Jahren ausweitet, was widerrum aus der Kinderrechtskonvention der UNO abgeleitet wurde. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht gingen einige Mitgliedsstaaten sogar soweit, solche Pornos aus dem Verkehr zu ziehen (ja, ich weiß...plattes Wortspiel.
), in denen nachweislich volljährige Darstellerinnen, die auf "Teenie" geschminkt und frisiert sind mitwirken.
Das Ganze ist imho ziemlich schizophren. Einerseits gelten bei uns Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als strafmündig, sprich man traut ihnen zu, daß sie für ihre Taten Verantwortung übernehmen können, und im Zweifelsfall dafür strafrechtlich belangt, verurteilt und eingesperrt werden können, aber im Falle ihrer sexuellen Selbstbestimmung erklärt man die gleichen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr zu unmündigen Kindern, wobei gleichzeitig immer wieder darüber nachgedacht wird, die Altersgrenze zur Strafmündigkeit von 14 auf 12 zu senken.
Mal ein Beispiel: Ein 18-jähriger macht im Einvernehmen mit seinem Handy ein paar heiße Fotos seiner 16-jährigen Freundin und diese kommen - vielleicht nur durch einen dummen Zufall - in den Besitz Dritter, dann macht sich der 18-jährige automatisch der Verbreitung von Jugendpornographie strafbar.
C.