Horatio d'Val schrieb:
@Jedihammer
Mal eine Frage, auf die Du sicherlich die Antwort weißt.
Wer war denn von den (sagen wir mal der breiten Masse der Menschen bekannten) Generälen und Feldmarschällen der Wehrmacht unschuldig an den Verbrechen - sei es nun Kommissarbefehle, Juden- und Minderheitenverfolgung und -mord etc.? Gab es da wirklich Männer, die keinerlei Ahnung hatten?
Das ist eine gute Frage.
Nur,was ist jetzt mit schuldig oder unschuldig gemeint.
Ich persönlich gehe davon aus,daß alle Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und der Armeen und Luftflotten sehr wohl wußten,was da in ihrem Rücken geschah.
Der damalige Oberbefehlshaber der 6.Armee,GFM von Reichenau leistete sogar aktive Mithilfe und der damalige Oberbefehlshaber der 17.Armee,der "Wiederstandkämpfer" General der Infanterie von Stülpnagel,forderte mehrmals die Hilfe der Einsatzgruppe C an,um Geisteskranke und Juden töten zu lassen.
Der Kommisarbefehl wurde jedem höheren Kommandeur gegeben.
Viele weigerten sich jedoch,den Befehl weiter zu geben.
Mir sind verschiedene Divisionskommandeure bekannt,die den Befehl nicht weitergegeben haben,und sogar jedem Soldaten mit dem Kriegsgericht gedroht haben,die den kommisarbefehl ausführen.
Der Gerichtsbarkeitserlaß z.B, wurde durch einen Befehl zur "Aufrecherhaltung der Manneszucht"durch den damaligen Oberbefehlshaber des Heeres zum Teil deutlich entschärft.
Was die Morde der Einsatzgruppen angeht,so wurden auch hier viele Generäle unter den GFMs,Gen.Obs und unter den Dienststellungen eines Armee oder heeresgruppen/Luftflotten Obs von ihren Soldaten über diese Morde in Kenntnis gesetzt.Einige Divisionskommandeure verboten sogar den Angehörigen ihrer Divisionen die Gebiete zu betreten,in denen diese Morde ausgeführt wurden.
Ich denke,daß es die meisten Generäle wußten,und wie schon gesagt,die OBs der Armeen und heeresgruppen/Luftflotten wußten es m.E. alle.Von GFM von Kluge sowie GFM von Bock ist es bekannt,daß sie es wußten.Und GFM von Manstein wußte es auch.
So,jetzt kommen wir zur Frage der Schuld.
Der Oberbefehlshaber einer Armee,welche z.B. eine Stadt erobert ist im Moment der Einahme der Stadt Hinhaber der vollziehenden Gewalt.das heißt,er hat auch die Zivielbevölkerung zu schützen,auch gegen die eigenen Truppen.Wenn also der OB der 6.Armee z.B. dem Massaker in Babi-Yar zusieht,und dieses sogar noch unterstützt,dann hat er sich eines klaren Kriegsverbrechen schuldig gemacht.
Allerdings muß die Frage gestellt werden,was geschehen wäre,hätte von Reichenau versucht einzugreifen.Wäre er auf seinem Posten geblieben ?
Hätte Gefahr für sein eigenes Leben bestanden ?All diese fragen müssen auch im Falle Reichenau berücksichtigt werden.
Kommen wir zu hohen Militärs,die es zwar gewußt haben,aber einfach dazu geschwiegen haben.Sind diese Offiziere schuldig ?Warum haben sie geschwiegen ?hatten sie Angst um ihr eigenes Leben ?
Ich denke persönlich,daß sie keine persönliche Schuld auf sich geladen haben,wenn sie nur geschwiegen haben,denn als die Massenmorde hinter der Front in Russland anliefen,da wäre es sehr schwer gewesen,gegen Adolf Hitler in der Wehrmacht,vorallem bei den einfachen Soldaten Rückhalt zu bekommen.Man hatte bisher immer gesiegt.Man rollte durch die UDSSR und zerschlug Division um Division.
Es ist sicher richtig,daß die Wehrmacht als einzige Organisation in der Lage gewesen wäre,den Holocaust und auch den Krieg zu verhindern,und die Schreckensherrschaft Adolf Hitlers zu beenden.Aber dies hätte lange vor Beginn des Krieges geschehen müssen.Im Kriege,vorallem nach den Siegen in Polen,im Westen,im Norden und den Anfangserfolgen im Osten wäre es m.E. 1941 unmöglich gewesen,ich gegen Hitler zu stellen.Hier hat die Militärführung ganz klar versagt.Man hätte Hitler in den Arm fallen müssen,als es noch möglich war.
Abschliesend möchte ich sagen,das ich persönlich der Meinung bin(um auf Deine primäre Frage zu antworten)daß es sehr wohl unschuldige Offiziere im Generalsrang gegeben hat,sogar weit mehr Unschuldige als schuldige Offiziere,aber das es wenige Generäle gab,welche im Osten eingesetzt waren,die es nicht gewußt haben.Zumindest 1941 und 1942 haben es die meisten Generäle im Osten gewußt.
Aber alleine aus dem Wissen,kann man m.E. noch nicht unisono eine Schuld ableiten.
Übrigens,hier noch kurz etwas über Gen.Ob. Alfred Jodl
Die deutsche Hauptspruchkammer in München sprach Jodl posthum am 28. Februar 1953 von allen Verbrechen frei, für die er verurteilt worden war, mit der Begründung, dass er sich als Militär auf rein operative Fragen beschränkt habe. Nicht erörtert wurden dabei die Verbrechen gegen den Frieden, für die Jodl ebenfalls verurteilt worden war, da diese in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand darstellten. Sein Besitz, der rechtsgültig 1946 eingezogen worden war, wurde der Witwe wieder zurückgegeben.
Die bayerische Staatskanzlei hob dieses Urteil, auf amerikanischen Druck aus, auf.
Am 3. September 1953 widerrief der bayerische Minister für Politische Befreiung den Widerruf des Jodl-Urteils.