Da hast Du durchaus Recht, aber dafür wurde Barbie auch weder angeklagt noch verurteilt.
Zu seiner Verurteilung führte schlußendlich seine Mitwirkung an Deportationen von Zivilisten in die Vernichtungslager der Nazis, darunter die sog. 44 "Kinder von Izieu" (Kinder jüdischer Eltern, die sich in einem Waisenhaus in der Nähe von Lyon aufhielten, und deren Eltern zum größten Teil bereits schon früher verschleppt worden waren.)
C.
Ich habe mich auch nicht auf SS-Hauptsturmführer Klaus Barbie als Person bezogen,sondern auf den Kampf gegen die Resistance.
Und jedihammer; natürlich ist es leich das wenn man die Regierung gegen eine pro-nationalistische regierung austauscht eine schnelle übereinkunft für gewisse gesetzesentwürfe zu finden... die man selber vorschlägt;
Die Waffenstlillstandbedingungen wurden nicht von einer "ausgetauschten" Regierung akzeptiert,sondern von der damals nach der Verfassung der dritten Republik Frankreichs gebildeten Regierung unter Marschall Philippe Henri Petain,der am 16.06.1940 den damailgen Ministerpräsidenten Paul Rynaud ablöste,angenommen.
Patain wurde vom damaligen Präsidenten Frankreichs,Albert Lebrun mit der Regierungsbildung beauftragt.Zu dieser Zeit stand Frankreich mit dem Deutschen reich noch in Kampfhandlungen.Und dieser Regierung war es,die,unter Vermittlung der sopanischen regierung um Waffenstillstabd ersuchte.
Lies mal die Waffenstillstandbedingungen vom 22.06.1940.
Dort steht ganz klar zu lesen,daß die französische Regierung sich verpflichtet,allen ihtren Staatsbürgen zu untersagen,sich an Kampfhandlungen gegen das Deutsche Reich zu beteiligen.Und Frankreich nehm diese Bedienungen an.
es ist genauso ungestzlich einfach ein land in den krieg zu stürzen es zu besetzen und die regierung auszutuaschen um auch dort eine legitmation für das eigene unrecht zu erzielen ... die verabschiedung der "unrecht mäßigkeit" der resistance wurde von der neuen regierung unterzeichnet nicht von der rechtmäßigen ...
Zunächst einmal wurde dem Deutschen Reich von Frankreich der Krieg erklärt.
Daher ist es nur natürlich,daß eine der beiden seiten irgendwann die Kampfhandlungen eröffnet.
Und die Waffenstillstandsbedinungen wurden,wie ich oben erwähnt habe,nicht von einer "ausgetauschten Regierung" angenommen,sondern von der von Präsident Lebrun berufenen.Und diese Regierung bestand auch zunächst nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes.
Die Waffenstillstandsbedinungen,die auch solche Banden wie die Resistance verboten wurden also nicht von der neuen Regierung unterzeichnet,sondern von der rechtmäßigenRegierung
und ich denke das man sich gegen dieses Unrecht wehren darf und sollte ... daher kann man sich nicht darauf berufen ... was du hier zitierst
Das kann man sehr wohl.
Dem zweiten Weltkrieg lag als verbindliches Kriegsrecht noch die Haager Landkriegsordnung zugrunde.Diese besagte ganz klar,daß der Kampf von Partisanen,und nichts anderes waren die Kämpfer der Resistance,eine ilegale Kampfform sind,die eine strenge Bestrafung durch die Besatzungsmacht erlaubt,nach den Gesetzen der Besatzungsmacht.
Auch das nehmen von Zivilisten als Geiseln und die Hinrichtung dieser Geiseln als Vergeltungsmaßnahme für Partisanenangriffe erlaubte die Haager Landkriegsordnung.
Sogar der Prozeß gegen den in UItalien unter Hausarrest stehenden SS-Hauptsturmführer Erich Priebke hat dies bestätigt.
Ob dies alles unter dem zu verstehen ist,was man allgemein alls moralisches recht versteht will und werde ich nicht beurteilen.
Fakt ist,daß diese Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt durch das gültige Kriegsrecht gedeckt waren.
Nachtrag :
Ich bin sehr gerne bereit,den genauen Wortlaut der Waffenstillstandsbedingungen vom 22.06.1940
hier zu zitieren.