Iron Fist schrieb:
! Deswegen finde ich folgende Aussage auch sehr fraglich:
Nur mal zu Deiner Information.
Das Massaker von Oraduor fand am 10.06.1944 statt.
Generalfeldmarschal Erich von Manstein(welcher übrigens seit dem 22.06.1941 ausschliesslich im Osten eingesetzt war) wurde am 30.03.1944 in die Füherreserve versetzt.
Bitte was hat Erich von Manstein,oder eines seiner Zitate mit den Vorfällen in Oradour zu tun ?
Iron Fist schrieb:
Ich finde es deshalb mehr als fragwürdig immer wieder zu sagen, dass die SS-Division nach gültigem Kriegsrecht gehandelt hat. Das mag sein, aber es war trotzdem ein Verbrechen, es war dann ein legales Verbrechen.
Bitte was ist den ein "legales Verbrechen" ?
Entweder etwas ist legal,also erlaubt,oder es ist ein Verbrechen.
Wenn es erlaubt war,dann kann es kein Verbrechen gewesen sein.denn Verbrechen sind verboten.
Iron Fist schrieb:
!Und immer wieder zu betonen, dass die Soldaten/Mörder nach damaligem Recht handelten klingt nach Revision. Das kommt schon in meinen Augen schon nahe an Verteidigung und Rechtfertigung dieser Morde heran!
Ich habe mit keinem Wort erwähnt,was ich über die Tat als Solche denke,bzw.wie ich sie beurteile.Ich habe den damaligen,möglichen Rechtsstand,erwähnt.
Punkt.Aus.Schluß.
Fakt ist,daß der damalige Kommandeur der 2.SS-Panzerdivision "Das Reich"SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS Heinz Lamerding,
zwar von den Franzosen in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde,allerdings weder von den Briten,in deren Gefangenschaft er sich befand,noch später von den Bundesdeutschen Behörden nach Frankreich ausgeliefert wurde.
War es eine völkerrechtskonforme Vergeltungsmaßnahme,dann waren es keine Morde und kein Verbrechen.
War es das nicht,dann gehörten vom SS-Mann bis zum Divisionskommandeur allesamt an den Galgen.
Wenn es jedoch geltendes Kriegsrecht war,dann spreche ich hier nicht von Revision,sondern ich erwähne damals geltendes Kriegsrecht.Und geltendes Recht kann zu keiner Zeit,als es galt,ein Verbrechen sein.das widerspricht sich selber.
Zum einen hat selbst der BGH in letzter Zeit Klagen von ausländischen Hinterblieben von SS oder Wehrmachtsvergeltungsaktionen mit Verweis auf das damals geltende Kriegsrecht zurückgewiesen,zum anderen sollte so mancher mal das italienische Militärgrichtsurteil gegen SS-Hauptsturmführer Erich Pribke lesen.
Ihr werdert euch wundern.