@Jedihammer
Mich würde intressieren warum man da von Justizmord reden kann? also jetzt ohne Hintergedanken. Mich intressiert es wirklich
Und dann noch eine persönliche Frage: Welen dieser Angeklagten hättest du sonst noch nicht zum verurteilt oder anders gesagt wer sass da deiner fachlichen Meinung nach zu unrecht?
Mensch Janem,endlich lese ich HIER ein Post von Dir
Zu Deiner Frage :
Nun,der Generaloberst Jodl wurde zu Unrecht verurteilt und hingerichtet.
Deshalb sprach ich von Justitzmord.Jodl hat den Krieg auf den sogenannten OKW-Kriegsschauplätzen so geführt,wie das Völkerrecht und das Kriegsrecht es vorsahen.Er verwahrte sich sogar gegen die Abschicht Hitlers,der die Genfer Verträge kündigen wollte.Selbst alliierte Generale sahen dies so,und verlangten daß das Urteil gegen ihn geändert werden sollte.Sogar eine deutsche Spruchkammer sprach ihn posthum von allen Vorwürfen frei und lehnte das Einziehen seines Vermögens ab.Zwar wurden die Anklagepunkte des Nürnberger
Tribunals von diesem Freispruch nicht berührt,da diese Ex Post Factum Gesetze und Anklagen von der bundesdeutschen Gesetzgebung bzw. Justiz nicht anerkannt wurden.Rein Rechtlich gesehen gelten alle Verurteilten von Nürnberg bis zum heutigen Tage als nicht vorbestraft,dqa die BRD die Urteile zum Verdruß der Siegermächte niemals rechtlich anerkannt hat.
Was die übrigen Urteile von Nürnberg angeht :
Ich persönlich bin der Meinung,daß Alfred Rosenberg,Hans Frank,Wilhelm Keitel,
Fritz Sauckel,Wilhelm Frick,Joachim von Ribbentrop,Ernst Kaltenbrunner,Arthur Seyss-Inquart und bedingt auch Julius Streicher mit Recht zum Galgen gingen.
Hermann Göring hatte sich ja selber getötet und gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt.Auch bei diesen beiden würde ich das Todesurteil bejahen.Allerdings nur Aufgrund ihrer Taten während der NS-Zeit und nicht als Folge der Nürnberger Siegerjustitz.Da komme ich später noch drauf.
Was die übrigen Urteile angeht,so bin ich weder mit dem Urteil gegen Konstantin von Neurath(15 Jahre) und Albert Speer(20 Jahre) einverstanden.
Von Neurath hätte m.E. einen Freispruch verdient,und Albert Speer den Galgen.
Das Uretil gegen Walter Funck(Lebenslang) geht für seine taten gegenüber den Zwangsarbeitern in Ordnung.Ebenso kann man das Urteil gegen Baldur von Schirach(20 Jahre) akzeptierenDas Urteil gegen Rudolf Hess(Lebenslang) war ein Witz und zwar ein schlechter Witz.Die Anklagen gegen Hans Fritzsche,Franz von Papen und Hjalmar Schacht waren ohnehin dermaßen erbärmlich,daß sie zu recht mit einem Freispruch endeten.
Bleiben die Urteile gegen die beiden Großadmirale Erich Raeder(Lebenslang) und Karl Dönitz(10 Jahre).Diese beiden Urteile waren Skandale,wobei die Anklage im Fall Dönitz noch in schwere Beweisnot geriet.
Dönitz,Speer,von Schirach und auch Hess mußten ihre Strafe bis zum letzten tage verbüßen,während Raeder und Funck aufgrund ihrer Gesundheit vorzeitig entlassen wurden.
Zu erwähnen wäre noch,daß der Führer der Deutschen Arbeitsfront,Robert Ley ebenfalls angeklagt werden sollte,sich jedoch vor Beginn des Prozesses das leben nahm.Der ebenfalls angeklagte Kruppchef Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde krankheitsbedingt vom Prozess ausgenommen.
Was die dem Hauptkriegsverbrecherprozess folgenden Prozesse angeht,so halte ich den Einsatzgruppenprozess und dessen Urteile für gerechtfertigt.
Den Milch-Prozess,den Südost-Prozess sowie den OKW-Prozess für reine Siegerjustitz,ebenso wie die Prozesse gegen hohe deutsche Offiziere,vor britischen gerichten.Von der Sowjet-Union will ich gar nicht reden.
Die Urteile gegen fast alle höhsten Wehrmachtsgenerale/Admirale wurden jedoch fast alle aufgehoben oder abgemildert.Selbst Generaloberste und Generalfeldmärschälle,welche von der UDSSR verurteilt wurden,wurden vorzeitig freigelassen.
Interessant ist hier die Tatsache,daß nach dem Zusammenbruch der Sowjet-Union
die russische Militärstaatsanwaltschaft viele Militärgerichtsurteile gegen deutsche Offiziere aufgehoben hat,und diese reabilitiert hat.Und zwar Offiziere der Wehrmacht sowie der Waffen-SS.
Es ist interessant,daß von den höhsten Wehrmachtsoffizieren im Range eines Generalobersten/Generaladmirals oder eines Generalfeldmarschalls/Großadmirals
nur insgesamt 3 hingerichtet wurden(trot mehrerer Todesurteile).
In Nürnberg der GFM Keitel und Generaloberst Jodl.
In Jugoslawien wurde noch der Generaloberst Alexander Löhr hingerichtet.
Alles anderen wurden wieder freigelassen.Selbst der Generaloberst der Waffen-SS Sepp Dietrich wurde wieder freigelassen.Der zweite Generaloberst der Waffen-SS,Paul Hausser wurde nicht einmal angeklagt.
Der einzige Spitzenmilitär des Deutschen reiches,der seine Strafe absitzen mußte war Großadmiral Dönitz.
So,zum Schluß noch mal zur Siegerjustiz .
Es urteilten in Nürnberg Sieger über Besiegte.Gegen jede internationale Rechtsnorm wurden Gesetze rückwirkend erlassen (Ex Post Factum)
Man hätte für alle Anklagepunkte auch Politiker und Militärs der Siegermächte anklagen können.
Die Möglichkeiten der Verteidigung war stark beeinträchtigt.
Kein Politiker oder Militär der Siegermächte wurde für Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt.
Auch wenn ich wie gesagt,viele Todesurteile in Nürnberg begrüße,war die Handhabung des Prozesses doch Siegerjustiz.Und das sahen auch viele Menschen in den Siegerländern so.