David Somerset
Dr. rer. nat.
Sicherheitsverwahrung gibt es auch in Norwegen. Höchststrafe in Deutschland ist übrigens 15 Jahre.
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Er muss mit 21 Jahren Haft oder Einweisung in die Psychiatrie rechnen.
Wobei ich nicht glaube das dieser Verrückter wirklich Geisteskrank ist.Wäre aber mit Blick auf die Höchststrafe in Norwegen - 21 Jahre - die schlimmere Strafe für Breivik. Aus einer geschlossenen Anstalt würde er so leicht nicht hinauskommen.
Höchststrafe in Deutschland ist übrigens 15 Jahre.
Nö. Bei lebenslanger Haft muss der Verurteilte mindestes 15 Jahre absitzen, bis er Chance auf Bewährung hat. Das bedeutet nicht, dass diese automatisch gewährt wird.
Es ist quatsch, schon alleien das er zwar zugebt die Menschen getötet hat, bereut nicht mehr getötetet zu haben und trotzdem auf unschuldig plädiert. Der sieht das ja nichtmal als Mord an was er da getan hat.
Allerdings frage ich mich, ob er ernsthaft geglaubt hat, irgendetwas, außer einer Liveschalte zum Prozess, erreichen zu können.
@Mad Blacklord: ACK... Ich finde es sogar noch schlimmer: Ich hoffe nicht, der Typ will auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus bzw. dass ihm das anerkannt werden könnte oder der Richter das gar so durchgehen lassen würde.
Vielleicht fängt auch jemand an nachzudenken wieso Anders Breivik so etwas getan hat.
Die meiste Zeit werden seine Taten und Gedanken nur als Böse und Verrückt bezeichnet.
Was heißt "Sicherheitsverwahrung" eigentlich genau? Ich meine mal gehört zu haben, dass dann irgendwann mal nach Jahren auf (Inhaftierten- bzw. Verteidiger-)Antrag hin jemand zustimmen müsste, dass er wieder auf freien Fuß käme. Aber wer müsste dann zustimmen? Richter? -Eine Kommission?Sicherheitsverwahrung gibt es auch in Norwegen...
Was ich eher IMO als Frage "ausreichend langfristiger Therapierungswürdigkeit" sehen würde. Gäbe es nicht eigentlich vielleicht so etwas wie "lebenslänglich mit der Möglichkeit zur selbstbestimmten, phasenweisigen Bereitwilligkeit zur Therapierung in einer geschlossenen Einrichtung" für Breivik?...Ich persönlich fände die Psychiatrie am angebrachtesten (...) Er bezeichnet sich ja selbst als Templer...
...Ja, er beruft sich auf etwas, was sich "Notrecht" (nicht zu verwechseln mit "Notwehr") nennt - also wohl etwas, was man als "Bürgerpflicht zum gesellschaftlichen Schutz" o. Ä. wohl verstehen kann oder können will...... Seine eigene Darstellung ...(nach)... sieht er sich als Widerstandskämpfer gegen ein von Staatsfeinden übernommenes System (...) Als er sich stellte, hat er sich sogar als "Kommandeur des norwegischen Widerstands" bei der Polizei gemeldet... Seine Opfer sind für ihn dann eben Kollateralschaden bei der Wiederherstellung der richtigen Ordnung...
Möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich. Im Unterschied dazu empfinden "üblichere" Straftätern z. B. mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitaus mehr Scham ggü. ihrer begangenen Taten als Breivik.Naja vielleicht findet er Nachahmer mit seinen Aktionen die er vor dem Gericht abzieht...
...ACK... absolut nicht besser ausdrücken kann.Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieser Spinner erneut mordet, sobald er die Gelegenheit dazu bekommt, denn er ist ein Idealist, der aktive Gewaltanwendung als argumentatives Überzeugungsmittel missverstanden hat.
Alleine diese Weltsicht dürfte ihn als komplett asozialen Verrückten klassifizieren. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man so einen Staatsfeind (!) je wieder frei lässt.
Es ist also nicht böse und verrückt, in einem Ferienlager Kinder und Jugendliche abzuknallen?
C.
Hat er nicht Kinder gezielt am Leben gelassen ?
Ich meine so etwas mal gelesen zu haben.
Er hat wohl zwei(!) Jugendliche - aus welchen Gründen auch immer - laut Zeugenaussagen verschont, als er zwischen den Angeschossenen umherging, um diese gezielt mit Kopfschüssen zu töten.
C.
Was heißt "Sicherheitsverwahrung" eigentlich genau? Ich meine mal gehört zu haben, dass dann irgendwann mal nach Jahren auf (Inhaftierten- bzw. Verteidiger-)Antrag hin jemand zustimmen müsste, dass er wieder auf freien Fuß käme. Aber wer müsste dann zustimmen? Richter? -Eine Kommission?
Es ist quatsch, schon alleien das er zwar zugebt die Menschen getötet hat, bereut nicht mehr getötetet zu haben und trotzdem auf unschuldig plädiert. Der sieht das ja nichtmal als Mord an was er da getan hat.
Wundert mich das da überhaupt der Anwalt, oder eher Pflichtverteidiger(?) mitmacht.
Die Sicherheitsverwahrung erklärt sich eigentlich von selbst. Nach verbüßen der Höchststrafe, also in Norwegen 21 Jahre und in Deutschland 15 Jahre (als äquivalent zu Norwegen...), schließt die Sicherheitsverwahrung an. Alle 2 Jahre wird dann Überprüft wie die Prognose ist...durch Richter und Psychologen.
Was mich aber nun neugierig gemacht hat: 15 oder 21 Jahre kommen mir ja im Grunde für eine Mord-Tat - nun ja, versteht mich nicht falsch, aber - irgendwo recht niedrig vor.
Sind solche Strafzumessungs-Grenzen eigentlich gesetzlich als "absolute Obergrenzen" geregelt oder gibt es da noch auch eine Art richterlichen Ermessensspielraum (außer nach "unten", versteht sich!) ?