Noch immer herrscht Unklarheit über den Verbleib von einem Teil der Gelder und Vermögensgegenstände, die sich die SED in der DDR zu unrecht angeeignet hatte. Zahlreiche Durchsuchungen der
UKPV und anderer Behörden in Parteigeschäftsstellen und nahestehenden Firmen haben aber nie Zuführungen von illegalem Vermögen in den Betrieb der Nachwende-PDS nachgewiesen.
1992 verzichtete die PDS in einer notariellen Einigung mit der Treuhandanstalt auf sämtliche
Auslandsvermögen der SED.
Die PDS-Führung um Parteichef
Gregor Gysi und Schatzmeister
Dietmar Bartsch sah sich ab dem Beitritt der DDR strenger Kontrolle ausgesetzt. Im September 1991 wurde nach zahlreichen Beschränkungen des Zugangs der PDS zu ihrem bisherigen Vermögen durch die
Treuhandanstalt Berlin sämtliche Konten- und Kassenbestände der PDS per Verwaltungsbescheid eingezogen. Trotz eines Darlehens in Höhe von 5.548.000 DM, welches etwa der PDS-Landesverband Thüringen von der Treuhandanstalt Berlin bis zum Jahresende gewährt bekam, war die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landesverbände und der Bundeszentrale ernsthaft gefährdet. Durch Sonderspendenaktionen gelang es der PDS schließlich, diese Darlehen zurückzuzahlen.
1994 stellte das Finanzamt eine Steuernachforderung über 67 Millionen DM. Sie bezog sich auf Vermögen, das nicht mehr in der Kontrolle der PDS stand. Nach einem Hungerstreik von prominenten Parteivertretern und der Besetzung von Treuhand-Büros räumte der für die Betreuung des SED-Vermögens verantwortliche Treuhand-Mitarbeiter Bernd Stephan Bedenken ein. Es sei rechtlich strittig, ob Parteien dem Gesetz nach überhaupt Körperschaftssteuern schulden können. Auch der UKPV-Vorsitzende
Hans-Jürgen Papier setzte sich dafür ein, den Bescheid nicht zu vollstrecken.
Im Juli 1995 kam es zum abschließenden Vergleich zwischen PDS und
Treuhandanstalt[3][4]. Die Verwaltung aller noch bestehenden Darlehen ging an die Treuhandanstalt über, die PDS trat alle umstrittenen Vermögensgegenstände offiziell ab. Im Gegenzug sicherte die Treuhandanstalt der PDS Rechtssicherheit über ihr zweifelsfrei legales Vermögen zu: Eine Immobilie im
Thüringer Wald, ein Haus in
Erfurt, ein Grundstück in
Sachsen-Anhalt sowie die Parteizentrale
Karl-Liebknecht-Haus, die nachweislich zum Vermögen der
KPD der 1920er Jahre gehörten. Zudem wurden der Verlag
Neues Deutschland und der
Karl Dietz Verlag aus der Obhut der Treuhand entlassen – unter Rückhaltung der Barvermögen.
Nach dem Vergleich fällt jegliches neu aufgefundene Altvermögen dem Staat zu. Der PDS wurde vorgeworfen, die Ermittlungen nicht ausreichend zu unterstützen
[5]. Gegen Behauptungen von
Wolfgang Thierse, die Linkspartei nutze weiterhin SED-Vermögen für ihre Zwecke, ging die Partei erfolgreich gerichtlich vor.