Tagespolitik allgemein

. Viel interessanter finde ich ja, dass das FBI mal eben einen Deutschen Staatsbürger mit Sitz in Neuseeland und Servern in Hongkong und den USA festnehmen darf, nur weil die Inhalte gegen Amerikanisches Recht verstoßen. Erschreckend. :verwirrt:

Das FBI ist eine Polizeibehörde der USA. Das FBI darf in Neuseeland und Honkong gerade mal gar niemanden festnehmen oder verhaften.
Da die Festnahme bzw. die Verhaftung eines Menschen eine hoheitsrechtliche Maßnahme ist darf dies nur eine Polizei/Militär Behörde des jeweiligen Staates. Und in den meisten Staaten dieser Erde ist eine Verhaftung eine Sache die durch einen Richter angeordent werden muß.
Das FBI darf mitnichten ausserhalb der USA jemanden festnehmen.

Auch gelten von US-Gerichten ausgestellte Haft und Durchsuchnungsbefehle nicht ausserhalb der USA.
Hierzu bedarf es einens über die jeweiligen Justiz und Aussenministerien vereinbarten Amtshilfeverfahren.
Und wenn dies der betrefende Staat ableht ist für das FBI Feierabend.
 
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Das FBI ist eine Polizeibehörde der USA. Das FBI darf in Neuseeland und Honkong gerade mal gar niemanden festnehmen oder verhaften.
Da die Festnahme bzw. die Verhaftung eines Menschen eine hoheitsrechtliche Maßnahme ist darf dies nur eine Polizei/Militär Behörde des jeweiligen Staates. Und in den meisten Staaten dieser Erde ist eine Verhaftung eine Sache die durch einen Richter angeordent werden muß.
Das FBI darf mitnichten ausserhalb der USA jemanden festnehmen.

Erst vor ein paar Monaten haben sie in England einen Jugendlichen/jungen Mann verhaften lassen, da er illegale Seiten verlinkt hat. Dies ist in England wohl selbst nicht illegal bzw keine Straftat, trotzdem wurde er verhaftet und in die USA deportiert um ihn dort vor Gericht zu stellen.
Sogesehn kann einen das FBI also auch im Ausland verhaften lassen, solange die inländischen Behörden mitmachen.
Allerdings könnte dies in Deutschland schwierig werden. Weil irgendwo im GG steht drinnen das deutsche Staatsbürger nichts ans Ausland übergeben werden dürfen. Müsste den genauen Wortlaut nochmal nachschlagen, nur fällt mir der GG Artikel nicht mehr ein :(.

Edit: Gefunden :D
Artikel 16

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
In die USA könnte also etwas schwieriger werden, aber nicht unmöglich.
Siehe auch: http://dejure.org/dienste/lex/GG/16/1.html
 
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Erst vor ein paar Monaten haben sie in England einen Jugendlichen/jungen Mann verhaften lassen, da er illegale Seiten verlinkt hat. Dies ist in England wohl selbst nicht illegal bzw keine Straftat, trotzdem wurde er verhaftet und in die USA deportiert um ihn dort vor Gericht zu stellen.

Hast Du dazu eine Quelle?
 
Torrents sind doch sowieso schon mehr oder weniger tot oder? Abgesehen von legalem Transfer.

Keine Ahnung ich hab Torrents nie benutzt und hab es auch nicht vor und hab dementsprechend nur sehr marginal mit dem Thema beschäftigt. Ich weiß halt bloß das die häufig für illegale Downloads benutzt werden.

Hast Du dazu eine Quelle?
http://en.wikipedia.org/wiki/Richard_O'Dwyer
http://www.bbc.co.uk/news/uk-england-south-yorkshire-16544335

Und wenn ich schon dabei bin.
[youtube]NzS5rSvZXe8[/youtube]
 
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Erst vor ein paar Monaten haben sie in England einen Jugendlichen/jungen Mann verhaften lassen, da er illegale Seiten verlinkt hat. Dies ist in England wohl selbst nicht illegal bzw keine Straftat, trotzdem wurde er verhaftet und in die USA deportiert um ihn dort vor Gericht zu stellen.

Das FBI kann auch in Großbritanien niemanden von sich aus verhaften lassen.
Auch hier bedarf es eines Amthilfeersuchens dem von Seiten Großbritaniens statt gegeben werden muß. Sagt Großbritanien nein, ist für das FBI Feierabend.
Ich weiß jetzt nicht was das Gesetz in GB sagt, aber war das ein britischer Staatsbürger ?

Sogesehn kann einen das FBI also auch im Ausland verhaften lassen, solange die inländischen Behörden mitmachen.
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Verhaften kann im Ausland nur die jeweilige Staatsgewalt.
Und bei Verhaftung eigener Staatsbürger wird es zumindest in westlichen Staaten sehr schwer.


Allerdings könnte dies in Deutschland schwierig werden. Weil irgendwo im GG steht drinnen das deutsche Staatsbürger nichts ans Ausland übergeben werden dürfen. Müsste den genauen Wortlaut nochmal nachschlagen, nur fällt mir der GG Artikel nicht mehr ein :(.

Es ist grundsätzlich unmöglich einen deutschen Staatsbürger der in Deutschland verhaftet wurde ins Ausland auszuliefern. Ausnahme ist seit ein paar Jahren das internationale Kriegsverbrechertribunal.
Wird ein deutscher Staatsbürger im westlichen Ausland eines Verbrechens angeklagt so bedarf es seiner Zustimmung, wenn er dort sich dem Verfahren stellen will.
Verweigert er die Zustimmung kann er zwar von einem deutschen Gericht für das Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, aber er kann nicht ausgeliefert werden.

Sollte ich hier irren, so bitte ich um Berichtigung.
 
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Das FBI ist eine Polizeibehörde der USA. Das FBI darf in Neuseeland und Honkong gerade mal gar niemanden festnehmen oder verhaften.
Da die Festnahme bzw. die Verhaftung eines Menschen eine hoheitsrechtliche Maßnahme ist darf dies nur eine Polizei/Militär Behörde des jeweiligen Staates. Und in den meisten Staaten dieser Erde ist eine Verhaftung eine Sache die durch einen Richter angeordent werden muß.
Das FBI darf mitnichten ausserhalb der USA jemanden festnehmen.

Auch gelten von US-Gerichten ausgestellte Haft und Durchsuchnungsbefehle nicht ausserhalb der USA.
Hierzu bedarf es einens über die jeweiligen Justiz und Aussenministerien vereinbarten Amtshilfeverfahren.
Und wenn dies der betrefende Staat ableht ist für das FBI Feierabend.

Das ist mir schon bewusst. Für die Festnahme selbst war natürliche die Neuseeländische Polizei verantwortlich. Ich finde es nur etwas erschreckend wie selbstverständlich hier gehandelt wurde. Wenn die Weltmacht ruft wird gesprungen.
 
Hast Du dazu eine Quelle?

Das ist mir schon bewusst. Für die Festnahme selbst war natürliche die Neuseeländische Polizei verantwortlich. Ich finde es nur etwas erschreckend wie selbstverständlich hier gehandelt wurde. Wenn die Weltmacht ruft wird gesprungen.

Genau das ist es ja auch was Richard O'Dwyer Fall so erschreckend macht. Gut er mag auf Illegal hochgeladenes und Copyright geschütztes Material verlinkt haben.
TRotzdem ist es ziemlich krass das ihn das eigene Land dann gleich in die USA abführen wird, obwohl es in England selbst wohl kein Verstoß ist. Soweit ich es verstanden habe. Es ist zum Teil schon schlimm wie Radikal die Copyright Inhaber, bzw deren Anwälte und Lobbys vorgehen. Interessanterweise kommen aber die Entwickler von diesen illegalen Filesharing Software zu einem gutem Teil selbst aus den USA und haben dort ihren Hauptsitz. Die Mutterkonzerne von diesen Filesharing Programmen sind dann noch interessanterweise welche der Hauptunterstützer von SOPA.
[YOUTUBE]WJIuYgIvKsc[/YOUTUBE]
 
Das ist mir schon bewusst. Für die Festnahme selbst war natürliche die Neuseeländische Polizei verantwortlich. Ich finde es nur etwas erschreckend wie selbstverständlich hier gehandelt wurde. Wenn die Weltmacht ruft wird gesprungen.

Dazu müsste man wissen, wie lange der Vorlauf war, von dem man nichts mitbekommen hat, also, wie lange bereits ermittelt wurde, wann die Auslieferung bzw. der internationale Haftbefehl beantragt wurde usw. Vielleicht hat sich die Sache schon ein paar Monate hingezogen, ohne daß - verständlicherweise - was an die Presse gelangt ist.

C.
 
Ha, Megaupload ist per se auch nicht illegal. Wurde aber trotzdem Missbraucht um dort Illegale Sachen damit zu machen. ;);) Und das ist im Prinzip genau das selbe.

Ist es das? Ich kann mit einem Beil Holz hacken, oder ich kann jemandem damit den Schädel einschlagen. Wenn ich letzteres tue, werde ich dafür angeklagt, aber nicht der Hersteller des Beils oder der Baumarkt, in dem ich es gekauft habe.

C.
 
Ist es das? Ich kann mit einem Beil Holz hacken, oder ich kann jemandem damit den Schädel einschlagen. Wenn ich letzteres tue, werde ich dafür angeklagt, aber nicht der Hersteller des Beils oder der Baumarkt, in dem ich es gekauft habe.

Ahh ja und wird der Eigentümer des Beils angeklagt wenn sich jemand dieses Beil ausleiht/benutzt und damit dann jemanden attackiert?
Wobei du jetzt Körperverletzung oder eine ähnliche Tat nicht ernsthaft mit Verstöße gegen das Urheberrecht vergleichen möchtest?

Zum Glück vertritt so eine Auffassung der Thematik nicht jemand der was zu sagen hat.
Das musst du mir jetzt genauer erklären warum ich mit meiner Meinung so falsch liegen sollte?
Weil Megaupload macht ja de facto nichts Anderes als den Service anzubieten Dateien bei ihnen zu hosten und Videos bei der Schwesterseite Megavideo anzubieten. Was an sich eine völlig legale Sache ist. Bis eben das Urheberrecht ins Spiel kommt. Und da gibt es eben Leute die dann eben rechtswidriges Material hochladen. Dies passiert auch noch auf Anderen Seiten, wie Rapidshare, YouTube, usw usf. Andere Seiten Verlinken dies evt auch nur. Die meisten machen da ein Geschäft daraus.
Megaupload wird hier nun quasi auch unter Anderem als Mitstörer verhaftet da nichts dagegen unternommen wurde.

[YOUTUBE]nXUCwFNJotQ[/YOUTUBE]
[YOUTUBE]zhyr4915UU8[/YOUTUBE]

Und auf der Anderen Seite gibt es Entwickler von Filesharing Software, die quasi beworben haben, dass man damit illegales tun kann. Professionelle Firmen. Tochterunternehmen von großen Konzernen mit großem Namen. Die nicht verfolgt werden, aber die Nutzer dieser Programme verfolgen lassen. Die nun aber versuchen ein Gesetz zu pushen versuchen, damit es ihnen leichter fällt. Ein Gesetz dass das Potenzial hat das Internet aufgrund von Urheberrechten zu Zensieren, Domains zu löschen und sie aus dem DNS System quasi verschwinden zu lassen. (Dieser Teil konnte nur aufgrund von Petitionen noch aus dem entsprechendem Gesetzesentwurf entfernt werden.)
Und hier eindeutig mit zweierlei Maß gemessen wird.
 
Ahh ja und wird der Eigentümer des Beils angeklagt wenn sich jemand dieses Beil ausleiht/benutzt und damit dann jemanden attackiert?
Wobei du jetzt Körperverletzung oder eine ähnliche Tat nicht ernsthaft mit Verstöße gegen das Urheberrecht vergleichen möchtest.

Es geht ums Prinzip. Eine Software ist erstmal nichts weiter als ein Werkzeug, welches man für legale sowie evtl. für illegale Aktivitäten nutzen kann. Was die Benutzer dieser Software letztlich damit anstellen, ist deren Sache. Wenn man das weiterspinnt, könnte man ja auch die Hersteller von CD-/DVD-/blu-ray-Brennern anklagen und einsperren, weil die Käufer dieser Geräte damit illegale Kopien erstellen können, genauso wie die Hersteller der entsprechenden Brenn-Software. Wo soll das enden?

C.
 
Wobei du jetzt Körperverletzung oder eine ähnliche Tat nicht ernsthaft mit Verstöße gegen das Urheberrecht vergleichen möchtest?

Macht er mit keinem Wort.

Und auf der Anderen Seite gibt es Entwickler von Filesharing Software, die quasi beworben haben, dass man damit illegales tun kann. Professionelle Firmen. Tochterunternehmen von großen Konzernen mit großem Namen. Die nicht verfolgt werden, aber die Nutzer dieser Programme verfolgen lassen.

Weil die kriminellen Nutzer auch etwas illegales tun. Filesharing ist erstmal nur ein Verfahren, große Datenmengen einer Community zur Verfügung zu stellen, ohne eventuelle Kosten für Webspace berappen zu müssen. Das können illegale Inhalte sein, aber eben auch freie Werke, Eigenkreationen oder Datensätze für Forschung und Entwicklung.

Deine Aussage das Filesharing-Programme illegal sind, ist einfach falsch. Ansonsten bin ich immer für Quellen dankbar, die mir widersprechen und meinen Horizont erweitern.
 
Ha, Megaupload ist per se auch nicht illegal.

Hier kann man sich streiten. Denn, THX1138 hat es schon richtig beschrieben, Megaupload wurde vor allem deshalb hochgenommen, weil das Unternehmen, Leuten Geld ausgezahlt hat, wenn sie Daten hochgeladen haben. Und, Megaupload musste zumindest annehmen, dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien hochgeladen werden würden. Der allgemeine Tenor ist, dass die Führungsriege um Kim Schmitz das sogar ganz genau wusste.

Und dazu kommt, dass Kimble sowieso ein riesiges Geltungsbedürfnis hat und ungefähr so raffiniert ist, wie ein Stück Brot. Es war absolut klar, dass er auch diesmal wieder auf die Schnauze fallen würde.
 
Es geht ums Prinzip. Eine Software ist erstmal nichts weiter als ein Werkzeug, welches man für legale sowie evtl. für illegale Aktivitäten nutzen kann. Was die Benutzer dieser Software letztlich damit anstellen, ist deren Sache. Wenn man das weiterspinnt, könnte man ja auch die Hersteller von CD-/DVD-/blu-ray-Brennern anklagen und einsperren, weil die Käufer dieser Geräte damit illegale Kopien erstellen können, genauso wie die Hersteller der entsprechenden Brenn-Software. Wo soll das enden?

C.

Zunächst einmal. Die GEMA bekommt für jeden gekauften Rohling, Brenner, PC, Drucker usw usf Gebühren die streng festgelegt sind. Damit sind die so oder so fein raus, weil sie haben ihren Teil dazu quasi schon geleistet.
Zum Anderen ist es seit dem Ersten/Zweitem Korb der Urheberrechtsreform sowieso untersagt einen Kopierschutz zu umgehen, auch zum privatem gebrauch. Vor dem Gesetz gab es sehr viel Software die dazu in der Lage waren. Dieses Software war damit Illegal und wurden zum Großteil vom Markt genommen oder so abgeändert das eine Umgehung des Kopierschutzes nicht mehr möglich ist/sein darf.
§95a UrhG
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1.
Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.

Aufgrund dieses Paragraphen kann man jetzt argumentieren wie sehr Filesharing Sofware darunter fällt. Speziell Absatz 3. Mit (illegalem) Filesharing wird quasi nichts Anderes gemacht als illegale Kopien ohne Kopierschutz zu verbreiten.
Wobei Filesharing unter §96 UrhG fällt. Damit fallen sie unter Umständen unter die Störerhaftung, die übrigens nicht nur Content-Provider betreffen kann, sondern in manchen Fällen eben auch Access-Provider.
Somit wären die Entwickler von Filesharing Software quasi verpflichtet durch technische Maßnahmen dafür zu sorgen dass keine illegalen Kopien damit verbreitet werden können.
Aber Copyright Verletzungen können nur vom Rechteinhaber verfolgt werden lassen und abgemahnt werden. Nur haben sind eben viele der Betreiber und Entwickler wie gesagt Tochterunternehmen dieser großen Firmen.
Dies gilt jetzt aber wohl nur fürs Deutsche Recht.

Im US Recht sieht es ja ohnehin ganz Anders aus.
Aber dafür wollen sie da ja jetzt SOPA und PIPA durchsetzten.
 
Aufgrund dieses Paragraphen kann man jetzt argumentieren wie sehr Filesharing Sofware darunter fällt. Speziell Absatz 3. Mit (illegalem) Filesharing wird quasi nichts Anderes gemacht als illegale Kopien ohne Kopierschutz zu verbreiten.
Wobei Filesharing unter §96 UrhG fällt. Damit fallen sie unter Umständen unter die Störerhaftung, die übrigens nicht nur Content-Provider betreffen kann, sondern in manchen Fällen eben auch Access-Provider.

Illegales Filesharing würde dafür passen, ja, aber legales Filesharing nicht. Wenn man das so wie Du siehst, könnte man auch argumentieren, dass das Internet an sich vielleicht verboten gehört. :p
 
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Denn, THX1138 hat es schon richtig beschrieben, Megaupload wurde vor allem deshalb hochgenommen, weil das Unternehmen, Leuten Geld ausgezahlt hat, wenn sie Daten hochgeladen haben. Und, Megaupload musste zumindest annehmen, dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien hochgeladen werden würden. Der allgemeine Tenor ist, dass die Führungsriege um Kim Schmitz das sogar ganz genau wusste.

Auch so ein Belohnungssystem für Uploader ist ja erstmal nichts Verwerfliches und kommt glaub ich auch bei anderen Firmen vor. Allerdings scheint es natürlich auf illegale Uploads zugeschnitten gewesen zu sein, denn jemand der dort legal den Speicher nutzt, wird einfach irgendwann aufhören hochzuladen, wenn alle Daten oben sind, die er sichern möchte.

Wenn man sich dann noch erinnert, dass man ja praktisch jeden Film auf Megavideo finden und sehen konnte, ist das ganze schon sehr verdächtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese offen zu findenden Filme (man brauchte ja noch nichtmal einen Mittler wie kino.to) nie von der Industrie bemerkt und angesprochen wurden. Da sieht es für mich schon seeehr danach aus, dass man Lösch-Anfragen bei Megaupload einfach ignoriert hat. Andere tun das und fahren damit auch erfolgreich. (Und werden wahrscheinlich auch länger leben.)
 
Auch so ein Belohnungssystem für Uploader ist ja erstmal nichts Verwerfliches und kommt glaub ich auch bei anderen Firmen vor. Allerdings scheint es natürlich auf illegale Uploads zugeschnitten gewesen zu sein, denn jemand der dort legal den Speicher nutzt, wird einfach irgendwann aufhören hochzuladen, wenn alle Daten oben sind, die er sichern möchte.

Der Punkt ist ja, und da bin ich einer Meinung, dass Megaupload mindestens in Kauf genommen hat, dass illegale Dateien ihren Weg auf die Server finden. Und das alleine reicht, zumindest in Deutschland, schon aus, um strafrechtlich belangt zu werden.
 
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