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Ewok Sniper
Gast
Der Staat kann nicht unbegrenzt Asyl gewähren, wenn er offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, rechtsfreie Räume zu unterbinden. Mit dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols ist im Übrigen auch sehr schnell das Grundgesetz Makulatur und mit ihm dann Art. 16a GG. Dass der Fortbestand unseres Rechts- und Wertesystems an eine implizite Obergrenze geknüpft ist, ist letztlich genauso Realität. Also sollte man sich vielleicht auch Gedanken über eine explizite Obergrenze machen, denn irgendwann wird der Punkt erreicht sein. Die praktischen Grenzen setzt allein schon das Abgabenrecht, wobei man auch die Ausnahmeregelungen zur Schuldenbremse nicht überstrapazieren können wird.Ich sehe erst mal, dass Artikel 16a GG Realität ist.
Ich sehe auch, dass ein Flüchtling, der Frauen anfällt, ein Verbrecher ist.
Ich sehe, dass ein deutscher Bürger, der Molotowcocktails auf Häuser wirft, ebenfalls ein Verbrecher ist.
Und ich sehe, dass die Verbrecher bei Flüchtlingen, wie auch bei Deutschen eine ziemlich kleine Minderheit sind.
Da kann ich jetzt Rechtsgüter abwägen, wie ich will, aber ich muss da zu dem Schluss kommen: Die Ereignisse aus Köln sind einzig und alleine dazu qualifiziert, um durch Strafverfolgungsbehörden im Einzelverfahren abgearbeitet zu werden. Alles, was darüber hinaus geht und sich gegen Unbetroffene richtet, ist unzulässige Willkür.
Was mich außerdem verwundert, ist, dass die Lage erst derart aus dem Ruder gelaufen ist, weil man bewusst gegen die bereits bestehenden Grenzen des Asylrechts verstoßen hat. Sich jetzt auf angeblich unabänderliche und unumstößliche Rechtsnormen zu berufen, ist schon reichlich opportunistisch.
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