David Somerset
Dr. rer. nat.
Oder werden direkt zu Trump überlaufen.....
Was nicht für Sanders und seine Anhänger spricht. Ist dann vielleicht besser so.
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Oder werden direkt zu Trump überlaufen.....
Das stimmt, aber diese Schläge tief unter die Gürtellinie im Niveau und Riposte von "was man über Männer mit kleinen Händen sagt" (ja, das sagte der Gegner) wird vom Wähler gegen eine Frau imo aus Prinzip noch etwas empfindlicher aufgenommen. Er hat es sich bei vielen Frauen zwar eh schon verscherzt, aber warum das Fass zum Überlaufen bringen.Da Trump der wahrscheinliche Gegenkandidat ist, wird es schwer für Hillary, da Trump einfach der bessere Performer ist und keine scheu haben ganz tief unter die Gürtellinie zu gehen. Das kommt offenbar bei einigen an.
Was nicht für Sanders und seine Anhänger spricht. Ist dann vielleicht besser so.
Das war zynisch....
Und wieder wurde mal anständig dazwischen gefahren und der Vorsitzende fand deutliche Worte :
http://www.spiegel.de/panorama/just...eil-terrorismus-nichts-anderes-a-1082828.html
Absolut richtig und ein klares Signal, dass solche Brandanschläge nicht bagatellisiert werden.
Ich hoffe, dass die Täter von Köln analog ebenfalls angemessen hart bestraft werden.
Darf ich interessehalber kurz fragen wieso? Wenn ich mich recht entsinne, ging es bei dem, was bislang abgeurteilt wurde, doch um Diebstahl und eben gerade um keine Sexualdelikte. Die härteste Strafe (sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung) wurde da v. a. für den Diebstahl eines Handys ausgesprochen, das der meines Wissens nach nicht vorbestrafte Einzeltäter noch vor der Festnahme zurückgegeben hatte, als das Opfer ihn gestellt hatte. Das ist jetzt nicht gerade der ideale Fall, um dafür eine besonders massive Strafe zu verhängen, zumal ich sechs Monate Freiheitsstrafe für einen nicht vorbestraften Täter durchaus nicht als großzügig ansehen würde, wenn ich mir so die gerichtliche Praxis anschaue - aber auch nicht als überhart. Sondern eigentlich ziemlich angemessen halt.Da habe ich allerdings wenig Hoffung ob der bisherigen Urteile.
Das ist jetzt nicht gerade der ideale Fall, um dafür eine besonders massive Strafe zu verhängen, zumal ich sechs Monate Freiheitsstrafe für einen nicht vorbestraften Täter durchaus nicht als großzügig ansehen würde, wenn ich mir so die gerichtliche Praxis anschaue - aber auch nicht als überhart. Sondern eigentlich ziemlich angemessen halt.
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Wenn man konsequent gegen Bewährungsstrafen ist, dann muss man das vermutlich so sehen. Auch wenn ich dir da natürlich nicht zustimmen würde, da eine Bewährungsstrafe auch ein ziemliches Damoklesschwert ist. Immerhin begleitet sie den Verurteilten ja nunmal länger als eine Haftstrafe. Ich glaube, das übersieht man zu schnell und denkt, der Täter ist jetzt fein raus, nur weil er nicht in Haft muss. Das ist aber eben nur ein Teil der Wahrheit.
Es ergibt also für unseren Staat einfach nicht viel Sinn, bei der Bestrafung zu berücksichtigen, ob der Täter hier aus seiner Sicht heraus besser wegkommt als woanders. Darauf kann man als deutscher Staat nunmal nicht achten, weil wir hier unsere Rechtsordnung haben und nicht die anderer Staaten. Ich denke jedenfalls nicht, dass wir unsere Rechtsordnung aufgeben wollen, nur weil andere Kulturen sie eventuell nicht als gerechte Bestrafung empfinden.
es kommt darauf an wie lange die Bewährungsfrist vom Gericht angesetzt wird.
Einer (der letzte?) der mutmaßlichen Attentäter von Paris, Salah Abdeslam, wurde anscheinend im Brüsseler Molenbeek gefasst.
Mich wundert es, dass sich Abdeslam noch nicht weiter abgesetzt hat. In Brüssel war es doch nur eine Frage der Zeit, bis man ihn findet.
http://www.spiegel.de/politik/ausla...bruesseler-stadtteil-molenbeek-a-1083158.html
Da, wie Ben meinte, die Bewährungszeit für Erwachsene bei minimal zwei Jahren liegt und gleichzeitig die Vollstreckung von Freiheitsstrafen über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, sehe ich nicht, wie - wenn man alle verhängten Bewährungsstrafen jetzt mal in Haftstrafen umdenkt - diese Haftstrafe dann für den Täter länger fortwirken könnte als die Bewährungszeit. Das wäre dann allenfalls noch bei Jugendlichen theoretisch denkbar, weil die Bewährungszeit da zwischen ein und zwei Jahren liegt. In der Praxis steigt aber die Bewährungszeit immer an, je höher die damit verbundene Freiheitsstrafe ausfällt, weswegen die von dir geschilderte Möglichkeit letztendlich einfach nicht vorkommt.Sie begleitet den Täter nicht zwangsläufig länger als eine Haftstrafe.es kommt darauf an wie lange die Bewährungsfrist vom Gericht angesetzt wird.
Eine Strafe muß nicht zwangsläufig für zwei jahre zu Bewährung ausgesetzt werden. Es geht auch drunter.
Na ja, der mögliche Rahmen zur Bestrafung, der ausgeschöpft werden kann, ist für alle identisch. Was am Ende aber wirklich rauskommt, unterscheidet sich eh immer nach Umständen im Einzelfall, etwa Unrechtsbewusstsein und Einsichtsfähigkeit des Täters, dessen Biografie und persönliche Verhältnisse in der Verhandlung angeschaut werden. Das geschieht genauso bei jedem Deutschen. Ein moralisch völlig aus dem Ruder gelaufener Wertekatalog kann übrigens genauso gut zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden, je nach Persönlichkeit des Angeklagten halt. Das Ganze ist also sicherlich keine Form von Freifahrtsschein für einen wie auch immer gearteten "Ausländerbonus".Hier magst Du Recht haben. Aber leider urteilen die deutschen Gerichte nicht selten,in dem sie den Wertekatalog anderer Kulturen als strafmildernd anerkennen.Das passt dann nicht.