Jup absolut richtig, Art 39 Abs 1 GGVerdrehe ich jetzt etwas, oder schreibt das Grundgesetz die Zeit vor die maximal vergehen darf in der nach einem erfolgreichen Mißtrauensantrag Wahlen stattfinden müssen ?
Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
Wie gesagt, wenn 60 Tage offenbar nicht mehr reichen muss ein Gesetz geändert werden. Auch wenn die Politik aktuell meist so tut, als könne man Gesetze nicht mehr ändern und sie wären in Stein gemeißelt