Todesstrafe

Doch es ist relevant. Eben weil die Würde eines Menschen unantastbar ist und damit sollte klar sein, dass die bewusste Zufügung von Schmerzen diese Würde antastet. Damit auch klar sein, dass man dies unter allen Umständen möglichst gering halten und nicht noch künstlich vermehren sollte, nur um der perversen Lust an möglichst grausamer Rache einzelner nachzukommen.

Eben das ist ein großer Irrtum.
Unser Grundgesetzt sieht diesen Unsinn vor.
Aber unser Grundgesetz und all seine Nachteile enden Gott sei Dank an den Grenzen der BRD.
Viele andere Staaten, darunter auch die westlichen Industriestaaten USA und Japan, legen ihrem rechtssystem den Rachegedanken zu Grunde.
Wenn auch die US-Verfassung eine besonderst grausame Bestrafung verbietet, so sieht das Gesetz in Japan immer noch die Hinrichtung durch den Strang mit kurzem Fall vor.Anderst als beim langen fall erfolgt hier kein schneller Tod durch Genickbruch, sondern ein langsamer durch Ersticken.
Von anderen Staaten wie dem Iran, Pakistan, China oder NIeriea will ich gar nicht erst reden.
Du siehst, die ach so heilige Menschenwürde wird nicht von allen Staaten mit der selben verbissenheit gesehen wie in unserem Lande.

Ich spreche davon, dass es sich keine Gesellschaft leisten kann, sich mit eben diesen dann auf eine Stufe zu stellen und jenen Menschen (denn das sind sie auch noch nach ihren Taten und somit gelten für sie auch dann noch die gleichen Rechte, wie für alle Menschen, weil, du weißt schon, die heißen Menschenrechte ;) ) Vorwürfe zu machen.

Wie Du siehst können sich das einige Gesellschaften sehr wohl leisten.
Und diese Gesellschaften bestehen immer noch.
In vielen Staaten des nahen oder fernen Ostens gehören harte Haftbedinungen bis hin zur Folter zum "guten Ton".
Was die immer wieder zitierten "Menchenrechte" betrifft, so denke ich, daß es sich bei diesen Rechten ebenso verhält wie bei allen anderen Rechten auch.
Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Und eine Pflicht des Menschen besagt, sich an bestehende Gesetze zu halten. Und wenn jemand gegen eine Gesetz verstößt, welches als Strafe für den Verstoß die Todesstrafe fordert, so hat dieser Jemqnd in meinen Augen jedweden Ansruch auf seine Menschenrechte verloren.

Ausserdem denke ich persönlich(und das habe ich hier schon mehrfach erwähnt), daß die Menschenrechte hinter einem höheren Ziel wie z.B. dem Wohle und der Sicherheit des Staates und der Allgemeinheit zurück zustehen haben.


Mir ist schon klar, dass es Menschen gibt, denen so etwas egal sein mag, mir eben nicht. Ich für meinen Teil halte Humanität und Menschenrechte für eine recht gute Entwicklung der humanen Gesellschaft und Zivilisation. Kann sein, dass es Menschen gibt, die das ablehnen, aber das ist dann deren Sache.

Deine Ansicht über die Menschenwürde und die Menschenrechte sei Dir unbenommen.
Allerdings müßt ihr alle, die diesen Gedanken verfolgen einfach akzeptieren, und wenn es euch noch so schwer fällt, daß es eben Staate und auch einzelne Menschen gibt, die das eben nicht so sehen.
 
Aber unser Grundgesetz und all seine Nachteile enden Gott sei Dank an den Grenzen der BRD.
Viele andere Staaten, darunter auch die westlichen Industriestaaten USA und Japan, legen ihrem rechtssystem den Rachegedanken zu Grunde.

Ich habe nicht gesagt, dass sie das nicht tun. Lediglich, dass eben die zivilisierteren Gesellschaften unter jenen versuchen, diese nicht auf perfide Art über das Maß hinaus überzustrapazieren, um sich am Leid der Menschen noch zusätzlich zu weiden.

Wie Du siehst können sich das einige Gesellschaften sehr wohl leisten.

Wenn du den Satz zu Ende liest, steht da etwas von Vorwürfen, die werden all den Staaten, die du aufzählst auch schon gemacht, sowohl innerhalb dieser Staaten, als auch von Außen. Das sie sich darüber hinwegsetzen und dennoch propagieren, sie würden die Menschenrechte achten, zeigt eben allen nur zu deutlich, dass sie im Grunde moralisch nichts anderes als Mörder sind und genau das wird ihnen von entsprechend zivilisierten Menschen und Gesellschaften vorgeworfen.

Was die immer wieder zitierten "Menchenrechte" betrifft, so denke ich, daß es sich bei diesen Rechten ebenso verhält wie bei allen anderen Rechten auch.
Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Und eine Pflicht des Menschen besagt, sich an bestehende Gesetze zu halten. Und wenn jemand gegen eine Gesetz verstößt, welches als Strafe für den Verstoß die Todesstrafe fordert, so hat dieser Jemqnd in meinen Augen jedweden Ansruch auf seine Menschenrechte verloren.

Nicht, wenn man propagiert, dass sie für alle gleichermaßen gelten. Denn dann gelten sie auch für alle Staatsdiener, welche den Tod eines anderen bewusst herbeiführen und sich dann auch des Verstoßes gegen diese Gesetze schuldig machen.
Das sich Staaten dennoch darüber hinwegsetzen, obwohl sie das propagieren, lässt tief blicken, auf welchem moralischen Stand diese Gesellschaft ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben das ist ein großer Irrtum.
Unser Grundgesetzt sieht diesen Unsinn vor.
Aber unser Grundgesetz und all seine Nachteile enden Gott sei Dank an den Grenzen der BRD.
(...)
Du siehst, die ach so heilige Menschenwürde wird nicht von allen Staaten mit der selben verbissenheit gesehen wie in unserem Lande.
Was der Menschenwürde kein Stück ihrer Beudeutung nimmt, sondern nur zeigt, wie rückständig unsere "moderne" und "aufgeklärte" Welt doch eigentlich noch ist - auch im Westen (ja, ich erlaube mir hier ein gewisses Maß an Arroganz, man möge mir verzeihen).

Wie Du siehst können sich das einige Gesellschaften sehr wohl leisten.
Und diese Gesellschaften bestehen immer noch.
Ich verstehe nicht, inwieweit diese Tatsache irgendetwas beweißen oder untermauern soll. Moral und ethische Fragen lösen sich nicht von selbst und die Stabilität eines Staates hängt von vielerlei Faktoren ab - moralisch verwerfliche Taten gegenüber Einzelnen hat meines Wissens noch nie dazu gehört.

In vielen Staaten des nahen oder fernen Ostens gehören harte Haftbedinungen bis hin zur Folter zum "guten Ton".
Ich kann mich wieder nur wundern, was du versuchst damit aufzuzeigen. Rachsucht, die Freude am Leid anderer, das Dursten nach Blut, planke Brutalität... all das war schon immer ein Teil des Menschen, was rechtfertigt das bitte?
In vielen Staaten Europas wurden im Mittelalter Frauen mit roten Haaren öffentlich verbrannt, weil dies als Indiz für das Hexentum galt. Das hat der Stabilität dieser Staaten übrigens auch nicht unbedingt geschadet.

Was die immer wieder zitierten "Menchenrechte" betrifft, so denke ich, daß es sich bei diesen Rechten ebenso verhält wie bei allen anderen Rechten auch.
Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Und eine Pflicht des Menschen besagt, sich an bestehende Gesetze zu halten. Und wenn jemand gegen eine Gesetz verstößt, welches als Strafe für den Verstoß die Todesstrafe fordert, so hat dieser Jemqnd in meinen Augen jedweden Ansruch auf seine Menschenrechte verloren.
Das ist deine Meinung und die kann man dir auch nicht nehmen. Ich halte derartige Dogmen für primitiv, oberflächlich und einem denkendem und fühlenden Menschen unwürdig. Aber bei diesen Thema gibt es nun mal verschiedene Standpunkte.

Nochmal zur Durchführung der Todesstrafe:
In Ordnung, die Enthauptung wäre wohl keine wirklich gute Alternative. Die sofortige Vernichtung des gesamten Organismuses durch eine Sprengladung wäre da wohl in der Tat die humanste Form der Tötung.
Und was die frage betrifft, ob es egal ist, ob ein Mensch bei der Hinrichtung Schmerzen erleidet, stehe ich ganz wie auch anderer zu dem Grundsatz, dass die Würde unantastbar ist. Und zwar bis zum Tod.
 
Wenn du den Satz zu Ende liest, steht da etwas von Vorwürfen, die werden all den Staaten, die du aufzählst auch schon gemacht, sowohl innerhalb dieser Staaten, als auch von Außen. Das sie sich darüber hinwegsetzen und dennoch propagieren, sie würden die Menschenrechte achten, zeigt eben allen nur zu deutlich, dass sie im Grunde moralisch nichts anderes als Mörder sind und genau das wird ihnen von entsprechend zivilisierten Menschen und Gesellschaften vorgeworfen.
Und jene aus der sogenannten westlichen Welt, welche Vorwürfe machen eben das ihre Länder keine Menschen zu Tode verurteilen sind unzivilisiert?
Ist die Aussage (im Umkehrschluss) so zu verstehen?
Wenn nicht wäre eine definition der "entsprechend zivilisierten Menschen" vielleicht angebracht.
 
Wenn du den Satz zu Ende liest, steht da etwas von Vorwürfen, die werden all den Staaten, die du aufzählst auch schon gemacht, sowohl innerhalb dieser Staaten, als auch von Außen. Das sie sich darüber hinwegsetzen und dennoch propagieren, sie würden die Menschenrechte achten, zeigt eben allen nur zu deutlich, dass sie im Grunde moralisch nichts anderes als Mörder sind und genau das wird ihnen von entsprechend zivilisierten Menschen und Gesellschaften vorgeworfen.
Das sind sie eben nicht, im Gegenteil.
ich persönlich(und viele mit mir) bin der Meinung, daß es eher ein Zeichen von moralischer Verkommenheit zeugt, wenn man der Meinung ist, daß für zum Tode verurteilte Verbrecher so etwas wie Menschenrechte gelten.
Viele mögen dies anderst sehen, bitte, von mir aus.

Nicht, wenn man propagiert, dass sie für alle gleichermaßen gelten. Denn dann gelten sie auch für alle Staatsdiener, welche den Tod eines anderen bewusst herbeiführen und sich dann auch des Verstoßes gegen diese Gesetze schuldig machen.
Das sich Staaten dennoch darüber hinwegsetzen, obwohl sie das propagieren, lässt tief blicken, auf welchem moralischen Stand diese Gesellschaft ist.

Die Frage ist hier, in wieweit diese Propagierungen auch auf Verbrecher anwendbar sind.
Desweiteren verstoßen Henker(also Leute die Du als Staatsdiener bezeichnest, die den Tod eines anderen bewußt herbeiführen) nicht gegen ein Gesetz. Im Gegenteil, sie tun dem Gesetz Genüge.
 
Und jene aus der sogenannten westlichen Welt, welche Vorwürfe machen eben das ihre Länder keine Menschen zu Tode verurteilen sind unzivilisiert?
Ist die Aussage (im Umkehrschluss) so zu verstehen?
Wenn nicht wäre eine definition der "entsprechend zivilisierten Menschen" vielleicht angebracht.

Entsprechend zivilisiert soll in der Verwendung des Satzes nur heißen, dass es Staaten, Menschen und Gemeinschaften gibt, die auf sich entsprechende Weise, sprich gleichermaßen, solche Ansichten hegen.

Darüber hinaus, ist es durchaus meine Auffassung, dass Gemeinschaften, gleich welcher Art, welche TS anwenden nicht das selbe zivilisatorische Level, wie die anderen haben. Deswegen sind sie nicht automatisch unzivilisiert, nur eben nicht den anderen entsprechend (sprich auf genau die selbe Art) zivilisiert, bzw. auf dem gleichen Level, wie diese Gemeinschaften.
Welches zivilisatorische Level nun besser sei, ist eine völlig andere Frage und hängt vom jeweiligen Standpunkt ab und dem, was man für moralische Wertvorstellungen hat.

Das sind sie eben nicht, im Gegenteil.
ich persönlich(und viele mit mir) bin der Meinung, daß es eher ein Zeichen von moralischer Verkommenheit zeugt, wenn man der Meinung ist, daß für zum Tode verurteilte Verbrecher so etwas wie Menschenrechte gelten.

Die Frage ist hier, in wieweit diese Propagierungen auch auf Verbrecher anwendbar sind.
Desweiteren verstoßen Henker(also Leute die Du als Staatsdiener bezeichnest, die den Tod eines anderen bewußt herbeiführen) nicht gegen ein Gesetz. Im Gegenteil, sie tun dem Gesetz Genüge.

Sind sie eben doch, denn Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen. Wer diese Charta unterzeichnet hat, hat sich damit verpflichtet für genau das Sorge zu tragen. So lange jemand also der Spezies Mensch angehört und ein Mensch ist, gelten sie für ihn/sie.
In dem Falle verstößt jeder, der diese dann bricht, gegen eben diese und damit Gesetze. Völlig gleich, ob es dann noch Gesetze gibt, die ihn dazu anhalten, dann haben sie sich einen Widerspruch geschaffen.

Defenier mir jetzt bitte was ein Mensch ist und wann ein Mensch aufhört das zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welches zivilisatorische Level nun besser sei, ist eine völlig andere Frage und hängt vom jeweiligen Standpunkt ab und dem, was man für moralische Wertvorstellungen hat.

Zumindest hier sind wir beide uns mal einig.

Sind sie eben doch, denn Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen. Wer diese Charta unterzeichnet hat, hat sich damit verpflichtet für genau das Sorge zu tragen. So lange jemand also der Spezies Mensch angehört und ein Mensch ist, gelten sie für ihn/sie.
In dem Falle verstößt jeder, der diese dann bricht, gegen eben diese und damit Gesetze. Völlig gleich, ob es dann noch Gesetze gibt, die ihn dazu anhalten, dann haben sie sich einen Widerspruch geschaffen.

Eine internationale Charta ist zum einen immer noch eine Selbstverpflichtung, zum anderen steht sie nach der Lesart vieler Staaten nicht über der nationalen Gesetzgebung.




Defenier mir jetzt bitte was ein Mensch ist und wann ein Mensch aufhört das zu sein.

Was ein Mensch ist bedarf zumindest Biologisch keiner Definition.

Aber ein verurteilter Verbrecher hat m.E. mit der Ausübung seines Verbrechens jedweden Anspruch auf jedwede Menschenrechte verloren, zumindest was Schwerverbrecher angeht.

Und dabei spielt es m.E. keine Rolle, was er getan hat, sofern es in der jeweiligen
Gesetzeslage ein Schwerverbrechen darstellt.
Egal was ich persönlich oder andere Menschen darüber denken.
 
Was ein Mensch ist bedarf zumindest Biologisch keiner Definition.

Aber ein verurteilter Verbrecher hat m.E. mit der Ausübung seines Verbrechens jedweden Anspruch auf jedwede Menschenrechte verloren, zumindest was Schwerverbrecher angeht.

Und dabei spielt es m.E. keine Rolle, was er getan hat, sofern es in der jeweiligen
Gesetzeslage ein Schwerverbrechen darstellt.
Egal was ich persönlich oder andere Menschen darüber denken.

Ich sehe diese Definition etwas allgemeiner. Wer gegen die Integrität einer Gesellschaft gehandelt hat, sprich ein kapitales Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung oder Verrat begangen hat, hat jedes Recht auf Schutz vor der Gesellschaft und den Menschen(der einzige Zweck der Menschenrechte) verloren.

Wobei ich sagen muß das die Menschenrechte im Gegensatz zu den Genfer Konventionen wenigstens etwas sind was ich nachvollziehen kann, da sie praktisch anwendbar sind und nicht theoretischer Murks bei dessen Anwendung ich die Verantwortung gegenüber meinen eigenen Schutzbefohlenen vernachlässige.

Aber JH hat recht, internationale Richtlininen wie die Menschenrechte sind eine Selbstverpflichtung die nicht über nationalem Gesetz steht. Wenn eine Gesellschaft dumm genug ist diese zum Gesetz zu erheben ist sie das selbst schuld. Und damit schließe ich unsere in jedweder Hinsicht ein, denn wir sind, wie immer, auch dabei treu doof.
 
Wenn eine Gesellschaft dumm genug ist diese zum Gesetz zu erheben ist sie das selbst schuld. Und damit schließe ich unsere in jedweder Hinsicht ein, denn wir sind, wie immer, auch dabei treu doof.

Ich finde die Menschenrechte in unser GG einzubauen ist die intelligensteste Entscheidung der damaligen Legislative übehaupt gewesen. Aber nur nebenbei.
 
Ich finde die Menschenrechte in unser GG einzubauen ist die intelligensteste Entscheidung der damaligen Legislative übehaupt gewesen. Aber nur nebenbei.



Mit dem Aufnehmen vom Natur/Tierschutz eine der dümmsten Sachen die in das GG aufgenommen wurden, davon abgesehen wurden nie " die Menschenrechte " in das GG aufgenommen ^^.
 
Mit dem Aufnehmen vom Natur/Tierschutz eine der dümmsten Sachen die in das GG aufgenommen wurden, davon abgesehen wurden nie " die Menschenrechte " in das GG aufgenommen ^^.

Stimmt, es wurden einzelne Menschenrechte eingebaut, aber die Menschrechte per se nun mal nicht.

Ich finde die Menschenrechte in unser GG einzubauen ist die intelligensteste Entscheidung der damaligen Legislative übehaupt gewesen. Aber nur nebenbei.

Naja, jedem das seine, deswegen leben wir in einem freien Land in dem man seine eigene Meinung haben und vertreten darf. Aber das sei nur nebenbei erwähnt.
 
Mit dem Aufnehmen vom Natur/Tierschutz eine der dümmsten Sachen die in das GG aufgenommen wurden, davon abgesehen wurden nie " die Menschenrechte " in das GG aufgenommen ^^.

Laut Artikel 1 Absatz 2 bekennt sich das dt. Volk aber zu den Menschenrechten als Grundlage unserer Gemeinschaft. Da stehen die "Menschenrechte" sogar wörtlich drin.
 
Laut Artikel 1 Absatz 2 bekennt sich das dt. Volk aber zu den Menschenrechten als Grundlage unserer Gemeinschaft. Da stehen die "Menschenrechte" sogar wörtlich drin.

Tja, nur dumm das erstens nicht näher spezifiziert ist was man unter Menschenrechten versteht, was die Sache juristisch schon mal auf reichlich instabilen Boden stellt.

Des weiteren wird da für mich gesprochen. Man schreibt nämlich das ICH mich zu diesen bekenne und nicht das ich diese per Gesetz zu respektieren habe, was, genau genommen ein Verstoß gegen Art. fünf ist, in dem die Meinungsfreiheit propagiert wird.

Man kann/darf mir per Gesetz vorschreiben was ich zu tun bzw zu unterlassen habe, solange es Handlungen angeht, aber in diesem Punkt wiederspricht sich das GG mal ganz gehörig, denn man zwingt mir damit per Gesetz eine Meinung auf, obwohl eben dieses vier Paragraphen weiter streng verboten wird.

Ich hab das Gefühl das das GG hier noch einige Male von Nöten sein wird, deshalb lasse ich es mal gleich neben dem PC liegen.
 
Tja, nur dumm das erstens nicht näher spezifiziert ist was man unter Menschenrechten versteht, was die Sache juristisch schon mal auf reichlich instabilen Boden stellt.

Alle vom deutschen Staat ratifizierten 'Menschenrechte'. Der Großteil ist in unseren Grundrechten.

Des weiteren wird da für mich gesprochen. Man schreibt nämlich das ICH mich zu diesen bekenne und nicht das ich diese per Gesetz zu respektieren habe, was, genau genommen ein Verstoß gegen Art. fünf ist, in dem die Meinungsfreiheit propagiert wird.
Man kann/darf mir per Gesetz vorschreiben was ich zu tun bzw zu unterlassen habe, solange es Handlungen angeht, aber in diesem Punkt wiederspricht sich das GG mal ganz gehörig, denn man zwingt mir damit per Gesetz eine Meinung auf, obwohl eben dieses vier Paragraphen weiter streng verboten wird.

Wo ist das den bitte ein Verstoß gegen Art. 5? Du kannst deine Meinung zu den Menschrechten äußern oder sonstwas, wenn Dir das jemand verbieten würde dann könnte man sich auf Art. 5 berufen.
Art. 5 verbietet nicht die Publikation von Lebensgrundsätzen eines Volkes.

Lustig das Du dich auf ein Menschenrecht berufst (§19), gibt dem ganzen eine gewisse Ironie!

Ach, nochwas. Dir steht es frei unser schönes Land jederzeit zu verlassen wenn Dir das Gesetz hier nicht gefällt (ist auch ein Grundrecht), ist ja nicht so das man Dich hier zwangsweise hält um Dir Menschenrechte zu geben.

Ich hab das Gefühl das das GG hier noch einige Male von Nöten sein wird, deshalb lasse ich es mal gleich neben dem PC liegen.

Tipp, lies es mal!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei die Frage mit den Menschenrechten ja schon interessant is. Man kann ein Rechte an etwas ja auch verlieren.
Und das man durch bestimmte abartige Handlungen sein Recht auf Leben und Würde verlieren kann wäre durchaus denkbar. Nich jeder erweist sich als seiner Rechte würdig. Man muss ja nich alles 1 zu 1 nachbeten was die Genfer Konvention dazu meint.
 
Man kann/darf mir per Gesetz vorschreiben was ich zu tun bzw zu unterlassen habe, solange es Handlungen angeht, aber in diesem Punkt wiederspricht sich das GG mal ganz gehörig, denn man zwingt mir damit per Gesetz eine Meinung auf, obwohl eben dieses vier Paragraphen weiter streng verboten wird.
Es zwingt dir ersteinmal nichts auf, denn das GG bezieht sich in erster Linie auf das Verhältnis Staat - Bürger, wenn es auch auf die Gesetze im Allgemeinen indirekt "abstrahlt".
Außerdem besagt es nur, dass keiner getötet werden darf, aber nicht, dass Mord und Totschlag in der Meinungsäußerung gut oder schlecht geheißen werden muss.
Es gibt da schon noch einen kleinen Unterschied zwischen Meinung und Tat. ;)
 
Und das man durch bestimmte abartige Handlungen sein Recht auf Leben und Würde verlieren kann wäre durchaus denkbar. Nich jeder erweist sich als seiner Rechte würdig. Man muss ja nich alles 1 zu 1 nachbeten was die Genfer Konvention dazu meint.

Bin verwirrt. Was ist die Genfer Konvention? Und wenn du die Genfer Konventionen meinst, was haben sie mit den Menschenrechten zu tun?
 
Wobei die Frage mit den Menschenrechten ja schon interessant is. Man kann ein Rechte an etwas ja auch verlieren.
Und das man durch bestimmte abartige Handlungen sein Recht auf Leben und Würde verlieren kann wäre durchaus denkbar. Nich jeder erweist sich als seiner Rechte würdig.

Überraschung, Überraschung, aber auch bei uns verlieren Straftäter oder auch Verdächtige wegen ihrer Taten gewisse Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis usw. usf.
Im Grunde kann man auch bei uns einem Menschen so ziemlich alle seine Grundrechte entziehen, außer eben seine Würde und sein Leben.

C.
 
Zurück
Oben