Utopio
Strebe nach Ruhe, aber durch das Gleichgewicht, ni
Widersprüche sind nicht ausgeschlossen.Aber mir geht es längst nicht mehr darum, sondern viel mehr um die Frage ob sich das GG in besagten Artikeln, sprich Art. 1 vs. Art. 4 und Art. 5, selber wiederspricht.
In Deutschland, so scheints mir manchmal, versucht man sich für jede mögliche Situation per Gesetz eine Grundlage zu schaffen, damit ja keine Willkür herrscht.
Das Recht sollte man sich nicht als schwarz-weiß, ja oder nein vorstellen. Eine der beliebtesten Antworten von Juristen dürfte "kommt drauf an" sein. Rechtssprechung ist immer eine Güterabwägung, es bestehen verschiedene, gelegentlich sich widersprechende Rechte und es muss abgewogen welches schwerer wiegt.
Widersprüche innerhalb des GG sind oft sogar sinnvoll, als verfassungsimmanente Schranken. Denn z.B. die Religionsfreiheit hätte sonst gar keine Grenzen, wenn nicht irgendwann Art1 oder Art2 dem widersprechen würde.
Man müsste "nur" geschlossen so wählen, dass eine doppelte 2/3 Mehrheit zustande kommt.Stimmt, wird also mal Zeit über eine gründliche Überarbeitung des Grundgesetzes nachzudenken. Oder etwa nicht?
