Todesstrafe

Das ist mein Standpunkt. Und es gibt auch genug Leute die gegen die Todesstrafe sind und das auch nicht argumentativ und Stichhaltig begründen.
Das heißt die dreschen auch nur Phrasen?o_O

Im Grunde ging es darum, deine Behauptung über die Länge der Freiheitsstrafe zu berichtigen. Da bist du eben auf dem falschen Dampfer gewesen. Du kannst deinen Standpunkt behalten, wenn du für die Todesstrafe bist, bist du es eben. Das ist deine Meinung.
Eine Behauptung aufzustellen, die nicht den Fakten entspricht, ist aber nun mal weder eine Meinung, noch ein Standpunkt.
 
:nope::nope::nope:

Also so eine Art Hinrichtungsflatrate? Man kann ja lange über die Todesstrafe streiten, aber bei dieser Praktik in Arkansas ist ein Staat nicht wirklich viel besser als ein Täter selbst.
 
:nope::nope::nope:

Also so eine Art Hinrichtungsflatrate? Man kann ja lange über die Todesstrafe streiten, aber bei dieser Praktik in Arkansas ist ein Staat nicht wirklich viel besser als ein Täter selbst.

In wie fern ?
Arkansas vollstreckt rechtmäßige Urteile.
Ob dies im Wochentakt oder an einem Tag passiert ändert doch die Tatsache der Hinrichtung als solche nicht.
 
In wie fern ?
Arkansas vollstreckt rechtmäßige Urteile.
Ob dies im Wochentakt oder an einem Tag passiert ändert doch die Tatsache der Hinrichtung als solche nicht.

In meinen Augen schon. Die Todesstrafe ist für einen Staat, das sich als westlich bezeichnet und moralisch auf einem anderen Level sein sollte eigentlich schon fragwürdig genug. Die Art, dass man nun aber am laufenden Band hinrichtet hat für mich einen üblen Beigeschmack.
Hinzu kommt noch, dass man hinrichtet weil einem bald das Mittel nicht mehr zur Verfügung steht, das schmeckt dann noch mal mehr mach hinrichten aus Blutlust anstatt einem Gefangen zu bestrafen.
 
Ist die Auswahl von 8 Todeskandidaten aus einer sehr langen Liste etwas Anderes, als reine Willkür? Sind die zufällig ausgewählt worden? Oder ist deren Verbrechen noch viel todeswürdiger, als das der anderen Verurteilten? :crazy

Diese Blitzexekution zeigt nur ganz besonders dramatisch auf, wie menschenverachtend, unfair und grundsätzlich unsinnig diese Art der Strafe ist. Das amerikanische Rechtssystem verfällt in Beliebigkeit wegen "Resourcenmangels" und führt sich so selbst ad absurdum.
 
Ist die Auswahl von 8 Todeskandidaten aus einer sehr langen Liste etwas Anderes, als reine Willkür? Sind die zufällig ausgewählt worden? Oder ist deren Verbrechen noch viel todeswürdiger, als das der anderen Verurteilten? :crazy

Ich weiß jetzt nicht ab bei den anderen Verurteilten noch Verfahren anhängig sind oder nicht.Warum man gerade diese 8 ausgesucht weiß ich nicht.
Aber irgendwann kommen die Urteile eben zu Vollstreckung. Und wenn man nicht mehr genug Substanzen hat und die wenigen in kürze ablaufen verstehe ich die Eile.
Und selbst wenn man die Substanzen nicht mehr bekommt wird man die Art der Hinrichtung ändern.
 
Und selbst wenn man die Substanzen nicht mehr bekommt wird man die Art der Hinrichtung ändern.

Und in der Zwischenzeit besorgt man sich das Zeug auf dem Schwarzmarkt. Macht absolut Sinn, dass die Justiz selbst Verbrechen begeht! :thumbsup:

Versuche, auf andere Substanzen umzusteigen, waren in den vergangenen Jahren mehrfach schief gegangen. Anwälte von Todeskandidaten gingen vor Gericht gegen Bemühungen der Gefängnisbehörden vor, mit verdeckten Mitteln Präparate zu erwerben. Einige Bundesstaaten haben bereits dubiose Wege gefunden, an Medikamente heranzukommen. So versuchten einige Staaten, die Mittel durch Strohmänner oder in staatlich kaum regulierten, speziellen Apotheken zu erwerben. Andere wollten nicht von der FDA genehmigte Substanzen importieren.

http://www.tagesspiegel.de/politik/...t-hinrichtungen-per-giftspritze/13595792.html
 
Nun bei Mörder oder Kinderschänder bin ich dafür, dass man sie ewig wegsperrt. Die Strafe unter den von mir oben genannten Bedingungen und das restliche Leben in Sicherungsverwahrung. Da darf es dann ruhig etwas angenehmer sein. Für mich wäre Mord automatisch 25 Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung. Das gleiche gilt für mich für Kinderschänder bzw. Kinderpornokonsumenten. Da kenne ich keine Toleranz.
Welche Strafe droht diesem A..loch in Neuseeland eigentlich? Ich hoffe der bleibt ewig weggesperrt. [...]

Ich gehöre tatsächlich zu der Minderheit in Deutschland, die sich gedanklich mit einer Wiedereinführung der Todesstrafe im Strafgesetzbuch anfreunden kann. Mit der Einschränkung, dass diese nur bei der Überführung eines Mords aus niedrigen Beweggründen zu gelten habe (Beispiel: ein Kinderschänder, der ein Kind umbringt, um seine Spuren zu verwischen und dies vor Gericht bewiesen werden kann). Ich halte das ganz ehrlich für eine gerechte Strafe. Das ist meine persönliche Meinung, die ich juristisch auch für vertretbar und mit einem Rechtsstaat im Einklang halte (So haben ja auch moderne industrialisierte Staaten wie Japan die Todesstrafe). Ich kann aber verstehen, dass diese Meinung umstritten ist.
 
Artikel 1 GG nicht verstanden.

Eher Artikel 102 GG, die die Abschaffung der Todesstrafe in die Verfassung geschrieben hat. Wie auch immer: Das GG kann durch zwei Drittel der Stimmen des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates geändert werden. In der Vergangenheit gab es im Bundestag der Bundesrepublik durchaus ernsthafte Debatten über die Wiedereinführung mit bekannten Ausgang. Ich habe nicht behauptet, dass meine Meinung mehrheitsfähig wäre. Dennoch bleibt es tatsächlich meine Meinung. Ich bin der Ansicht, dass es zutiefst todeswürdige Verbrechen gibt und der Gesetzgeber der Judikative die Möglichkeiten einräumen sollte, einen überführten Täter in einem rechtsstaatlichen Prozess zum Tode zu verurteilen, sollte die Strafe den Gerichten angemessen erscheinen (was, ich wiederhole mich, in der Bundesrepublik bei jetziger Rechtslage ein Ding der Unmöglichkeit ist).
 
Das halte ich eher für eine philosophische Frage als für eine rechtliche. Jemand, der sich vor weltlicher Gerichtsbarkeit schuldig gemacht hat, ist für mich nicht 'wertlos'. Gleich bei welchem Strafmaß.
 
Jemand, der sich vor weltlicher Gerichtsbarkeit schuldig gemacht hat, ist für mich nicht 'wertlos'.

Nette Floskel, aber bedeutungslos, weil ich weiß, wo hier die Reise argumentativ hingehen muss: Der Restwert eines Todgeweihten ist Abschreckung für alle anderen. Dementsprechend wird ein Mensch zum reinen Anschauungsmaterial degradiert. Und genau das ist unzulässig.

Danke und tschüss.
 
Sehe ich ganz ehrlich nicht so. Auch weil ich Gegner von öffentlichen Hinrichtungen bin. Der Restwert von lebenslang Inhaftierten ist für mich auch nicht "Fleischsack, der hinter Schloss und Riegel auf sein Ende wartet".
Todesstrafe ist in jedem Fall zumindest in der Bundesrepublik unzulässig, da schon mit GG 120 unterbunden. Wie gesagt: Es gab in der Vergangenheit durchaus ernsthafte Debatten und Abstimmungen im Bundestag, der damals noch in Bonn tagte, über die Wiedereinführung. Da kamen durchaus einige Redebeiträge und nennenswerte Stimmenansammlungen dafür zusammen. Der Souverän ist immer noch das Volk, und der Gesetzgeber die gewählte Volksvertretung. Wer eins und eins zusammenzählen kann, weiß, dass damit eine Gesetzesänderung durchaus möglich ist, wie unwahrscheinlich sie uns auch momentan erscheinen mag.

Danke und tschüss.
 
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